Bochum-Wiemelhausen. Einem alten Kötterhaus in Bochum-Wiemelhausen steht der Abriss bevor. Eigenheime sollen hier entstehen. Die Nachbarn macht das traurig.
Einige Jahre hat Peter Kranold zusammen mit anderen Anwohnern gekämpft, stand im regen Austausch mit Fachämtern der Stadt Bochum. Sein Ziel: der Erhalt des alten Kötterhauses am Ahornweg 2/Ecke Zedernweg in Bochum-Wiemelhausen. Doch der Abriss scheint unumgänglich. Kranold hat schon Pläne gesehen, was anstelle des alten Gebäudes dort geplant ist. „Da geht Brenscheder Geschichte verloren“, sagt er resignierend.
Anwohner traurig: Ein Stück Bochumer Geschichte geht verloren
Aus den Architektenplänen gehe hervor, dass „das Kötterhaus Eigenheimen geopfert wird“, so Kranold. Für ihn ist die Sache damit erledigt, er gibt den Kampf, den er 2019 begonnen hatte, auf. Damals ließen ihn Gerüchte, dem Kötterhaus in seiner Nachbarschaft drohe der Abriss, aufhorchen – und handeln.
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Der 75-Jährige begann zu recherchieren. An einer Hauswand war die Jahreszahl 1865 deutlich zu erkennen. Doch Kranold zufolge dürfte der historische Kern des Gebäudes weitaus älter sein. Er habe herausgefunden, dass das Haus zum Rittergut Haus Brenschede gehörte. „Dieses hatte 22 Lehen, also vermietete Kötterhäuser“, sagt er mit Verweis auf eine Flurkarte aus dem Jahr 1823, auf dem das besagte Gemäuer verzeichnet sei – mit Hinweis auf den Besitzer namens Bremer.
Peter Kranold bedauert sehr, dass es in der Umgebung nicht mehr viele historische Gebäude wie dieses Kötterhaus gibt. Er sieht den städtebaulichen Charakter von Siedlungen wie dieser mit jedem zusätzlichen Neubau schwinden. Von daher wollte er dieses Kötterhaus unbedingt erhalten wissen. Leider vergebens. „Hier wird gerade der letzte Hof, der zu dem damaligen Rittergut Brenschede gehörte, von der Liste der erhaltenswerten Gebäude gestrichen“, ärgert er sich. „Das Kötterhaus ist das letzte Zeitzeichen der Geschichte Brenschedes und den Anfängen des Bergbaus im Bochumer Süden.“
Im Rathaus wird bestätigt, dass „laut unserem Bauordnungsamt die Errichtung von vier Einfamilienhäusern und sieben Pkw-Garagen beantragt ist“. Für den Erhalt des so genannten Kötterhauses gebe es keine Rechtsgrundlage, der Abriss des Gebäudes sei genehmigungsfrei. „Insofern wurde der Gestaltungsbeirat am Prüfverfahren nicht erneut beteiligt.“, teilt Stadtsprecherin Tanja Wissing auf WAZ-Anfrage mit.
Baumschutz ja, Naturdenkmal nein
Derzeit gibt es in Sachen Bauvorhaben Ahornweg 2 in Wiemelhausen noch einen Austausch bezüglich der Baumfällungen. Die große Platane auf dem Grundstück fällt aufgrund ihrer Art und Größe offenbar unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum. Dies wurde Peter Kranold bereits 2019 vom Umwelt- und Grünflächenamt mitgeteilt.
Zum Naturdenkmal könne sie jedoch nicht ernannt werden. Dazu müsste der Baum sehr selten und besonders sein. Dies sei bei dieser Platane mit „normaler Ausprägung“ nicht der Fall.
Bei zwei Ortsbesichtigungen hatte das Fachamt für Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) das Kötterhaus am Ahornweg zwar als erhaltenswert eingestuft. Doch leider seien die Veränderungen in den Innenräumen so gravierend, dass die Kriterien des Denkmalschutzes nicht erfüllt worden seien und es daher nicht zu einem Eintrag in die Denkmalliste gereicht habe. In den 80er Jahren sei das Haus durch einen „großflächigen Anbau auf der Rückseite“ erweitert und auch im Innern „maßgeblich verändert“ worden, heißt es aus dem Rathaus.
Im Gestaltungsbeirat der Stadt war das Bauvorhaben am Ahornweg ebenfalls diskutiert worden. Auch dort hielt man es für erhaltenswert. In einem Schreiben von 2019 an Peter Kranold äußert sich der inzwischen ausgeschiedene Stadtplanungsamtsleiter Eckart Kröck, dass „es sich aus unserer Sicht um ein historisch bedeutendes Gebäude in Wiemelhausen handelt“.
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Gleichwohl gibt es aus Sicht der Stadt keine Handhabe, einen Abriss zu verweigern. Die Baugenehmigung für das Vorhaben sei bisher aber noch nicht erteilt worden, teilt Stadtsprecherin Tanja Wissing mit. Dies stellt sie jedoch in Aussicht: „Da dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, wird die Baugenehmigung zeitnah zu erteilen sein. Ein Zeitplan für die Durchführung der Arbeiten liegt uns nicht vor.“
Der Eigentümer des Grundstücks Ahornweg 2 wollte sich auf Nachfrage zu dem Bauvorhaben nicht äußern.