Bochum/Hattingen. Eine extreme Raserei in Bochum ist nur durch ein Instagram-Video aufgeflogen. 240 km/h in einer 70er-Zone. Der Fahrer musste zweimal vor Gericht.

Mit 140 Stundenkilometern war der Angeklagte (24) auf der Bochumer Königsallee unterwegs, ein paar Momente später mit 240 Sachen auf der Kosterstraße. Dass er verurteilt wurde, lag nicht an einer Blitzaktion der Polizei oder einer polizeilichen Verfolgungsfahrt, sondern an einem prahlerischen Instagram-Video.

Der Hattinger befuhr am 15. Mai 2021 gegen 18.50 Uhr die Königsallee stadtauswärts. Er lenkte eine hochmotorisierte ältere Mercedes-Limousine. Ab Berneckerstraße drehte er bis auf 140 km/h auf, erlaubt waren 70 km/h. Direkt danach bog er nach rechts auf die Kosterstraße in Richtung seiner Heimatstadt ab. Die Tachonadel schnellte auf 240 hoch – ebenfalls in einer 70er-Zone.

Fahrer war der einzige Nüchterne in dem Mercedes

So ist es auf einem Instagram-Video zu sehen, das im Prozess als Beweismittel diente. Gedreht hatte es ein Fahrzeuginsasse auf der Rückbank. Die Kamera soll außer dem aufdrehenden Tacho auch den Beifahrer gezeigt haben – mit einer Whisky-Flasche in der Hand. Der Fahrer, der Angeklagte, war der einzige Nüchterne in dem Wagen, der einem weiteren Mann, einem Arbeitskollegen gehörte.

Mit 136 km/h durch Bochum gerast- Fahrer erneut verurteiltEin Bekannter der Fahrzeuginsassen sah das Insta-Video und informierte die Polizei. Diese ermittelte. Am 6. Mai 2022 wurde der Fahrer wegen „verbotenen Kraftfahrtzeugrennens“ zu 1500 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze) und zwei Monaten Fahrverbot verurteilt. Ihm seien, so der Richter damals, „die Belange anderer Verkehrsteilnehmer gleichgültig“ gewesen.

Der Staatsanwaltschaft war das Urteil zu milde. Sie wollte, dass ihm auch der Führerschein abgenommen wird und er erst nach einer Sperrfrist einen Neuen beantragen kann. Deshalb legte sie Berufung ein, so dass der 24-Jährige am Montag vor der 17. Berufskammer des Landgerichts erscheinen musste.

Bochumer Verteidiger zitiert seinen Mandanten: „Das war völliger Bockmist“

„Das war völliger Bockmist“, zitierte Verteidiger Pierre Laurien seinen Mandanten, der seine Raserei bereut und einsichtig ist. Er war vorher nie wegen Verkehrsdelikten aufgefallen, ist nicht vorbestraft und geht einer geregelten Arbeit in der Autobranche nach. Dem Benz sei seine PS-Stärke optisch nicht anzusehen gewesen, so Laurien, da habe sein Mandant „auf den Pin“ getreten und sei erstaunt gewesen, wie schnell das Auto sei. Die Fahrt vom Mai 2021 sei, so Laurien, der „einzige Fehler“ bisher am Steuer gewesen.

Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin ihre Berufung zurück. Die zwei Monate Fahrverbot hatte der Angeklagte bereits nach dem Amtsgerichtsurteil freiwillig eingehalten, obwohl noch gar keine Rechtskraft bestand.