Bochum. Nach einem überaus schweren Raub auf zwei Autokäufer in Bochum wurde einer der Täter zu vier Jahren Haft verurteilt. Milde – sagt das Gericht.
Für einen überaus schweren Raubüberfall auf zwei Autoverkäufer in Bochum-Hofstede hat das Landgericht am Montag einen 25-jährigen Bochumer zu vier Jahren Haft verurteilt. Damit überbot die 7. Strafkammer die Forderung der Staatsanwaltschaft, die 3,5 Jahre beantragt hatte. Trotzdem sprach Richter Jens Happe von einem milden Urteil.
Es handelte sich um einen hinterlistigen Überfall, der laut Urteil „sehr sorgsam geplant“ war. Am 21. Oktober 2021 wurden zwei Männer in die damalige Wohnung des Angeklagten gelockt. Die beiden waren auf einer arabischen Seite von Facebook auf einen zum Kauf angebotenen 5er BMW gestoßen und wollten ihn nun besichtigen und gegebenenfalls kaufen. Preis: 7500 Euro.
Opfer wurden stundenlang in der Bochumer Wohnung festgehalten
Treffpunkt war ein Parkplatz. Dort erzählte einer der vermeintlichen Verkäufer den beiden, dass der Wagen noch nicht da sei und man sich die Wartezeit bei einem Tee in einer Wohnung in der Nähe vertreiben könne.
Dort wurden die beiden Arglosen von fünf Tätern überfallen. Von einem Schlag mit einer Pistole auf den Kopf war im Prozess die Rede, von Tritten und Schlägen, von Messerschnitten ins Bein und den Fuß – und von der Drohung, beide zu töten. Die 7500 Euro wurden geraubt.
„Die Leute haben mich entführt, hatten Pistolen und Messer dabei und haben mich zusammengeschlagen“, sagte eines der Opfer (32) im Zeugenstand. Mehr als vier Stunden wurden sie festgehalten. Dann durften sie gehen.
Angeklagter trat einem der Opfer mit Stahlkappenschuh ins Geschlechtsteil
Vier der Täter sind unbekannt. Ermittelt wurde nur der Angeklagte. Er hatte einem der Opfer mit einem Bauarbeiterschuh (mit Stahlkappe) ins Geschlechtsteil getreten und mit einer Schere drohende Schneidebewegungen gemacht.
Er war nur teilweise geständig. Dem syrischen Flüchtling droht die Abschiebung. Unter Meldeauflagen bleibt er bis zum Haftantritt auf freiem Fuß. Das Gericht sieht bei dem Arbeiter keine Fluchtgefahr.