Bochum. 94 Eltern haben es in Bochum verpasst, ihre Kinder für die Grundschule anzumelden. Welche Konsequenzen das hat und bis wann Zusagen raus sind.

Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder für die Grundschule angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Das hat in Bochum nicht bei allen Eltern geklappt. „Aktuell liegen für 94 Kinder (...) keine Schulanmeldungen vor“, teilt Nina Klein, Sprecherin der Stadt Bochum, auf Anfrage unserer Redaktion mit.

Bei fast drei Prozent der neuen Erstklässler – insgesamt kommen nach den Sommerferien 3381 Kinder in die Schule – fehlt so bisher eine Anmeldung. Die Konsequenz: Die „Das Schulamt wird nun circa Ende Januar die Eltern der Kinder anschreiben mit der Zuweisung zur wohnortnächsten Schule“, erklärt die Sprecherin.

So stellt die Stadt Bochum sicher, dass alle Schulanfänger einen Platz bekommen

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Diese Schule werde dann maximal zweimal versuchen, mit den Eltern in Kontakt zu treten. Klein: „Sollte eine Rückmeldung der Eltern dann nicht erfolgen, informiert die Schule das Schulamt. Von dort wird dann der Kontakt zu den Eltern hergestellt.“ Durch dieses Verfahren solle sichergestellt werden, dass alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahresstart einen Platz haben.

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die nach dem 30. September geboren sind, können nur im Rahmen der vorzeitigen Einschulung aufgenommen werden.

Mehr Schüler: Es wird eng in den Grundschulen

Die Zahl der Erstklässlerinnen und Erstklässler in Bochum steigt. Waren es zum Start des vergangenen Schuljahres 3072, sind es 2023/24 3381.

Noch bis zum Schuljahr 2025/26 wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen weiter wachsen. Der logische Grund: Es gibt mehr Kinder. .

Problematisch ist allerdings, dass zwölf von 61 Schulstandorten in den vergangenen Jahren geschlossen wurden, weil die Schülerzahlen damals kontinuierlich zurückgingen. Nun wird es eng an den Grundschulen.

Die Stadt Bochum sucht nach zukunftsfähigen Lösungen, dafür gibt es die Arbeitsgruppe „Schulentwicklungsplanung“.

Das Schulverwaltungsamt schreibt die Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten ein Jahr vor der Einschulung an. Bis zum 15. November des Vorjahres müssen die Eltern das Kind bei der gewünschten Schule anmelden: Wo, das können sie frei wählen – unabhängig vom Wohnort. Reicht die Aufnahmekapazität nicht aus, hat jedes Kind einen Anspruch auf den Besuch der wohnortnächsten Grundschule.

Nicht jedes Kind in Bochum bekommt Platz an Wunschgrundschule

Wie viele Kinder in Bochum keinen Platz an der Wunschgrundschule bekommen haben, kann die Stadt auf Anfrage nicht sagen. „Genau Ablehnungszahlen liegen nicht vor“, so Sprecherin Klein.

Allerdings: Die Aufnahmekapazitäten aller Grundschulen in Bochum hätten Grenzen, sodass nicht jede Schule jedem Aufnahmewunsch entsprechen könne, verdeutlicht sie. Ein wesentliches Kriterium für die Aufnahme an der gewünschten Schule sei die Nähe des Wohnortes zur Grundschule.

Wohl bis spätestens März erhalten Erziehungsberechtigte in Bochum die Ab- oder Zusage für die Grundschule. Wer keinen Platz an der Wunschgrundschule erhält, wird an eine andere, wohnortnahe Grundschule vermittelt.
Wohl bis spätestens März erhalten Erziehungsberechtigte in Bochum die Ab- oder Zusage für die Grundschule. Wer keinen Platz an der Wunschgrundschule erhält, wird an eine andere, wohnortnahe Grundschule vermittelt. © FUNKE Foto Services | Ralf Rottmann

Eine abschließende Aufnahmeentscheidung durch die Grundschule erhalten die Eltern im Frühjahr – voraussichtlich im März –, so die Stadt. Wer bisher noch keine Zusage bekommen hat, muss also nicht besorgt sein. Bekommen Kinder keinen Platz, vermittelt die ablehnende Schule sie dann zu einer anderen wohnortnahen Grundschule, sodass auch diese einen Schulplatz bekommen.

Besonders beliebte Grundschulen gibt es in Bochum nicht, hieß es von der Stadt auf Nachfrage bereits im November. Ebenso wenig übrigens wie Grundschulen, die über reichlich freie Kapazitäten verfügen würden.