Bochum. Wie in ganz NRW steigt auch im Bochumer Polizeibezirk die Anzahl der Kleinen Waffenscheine. Zurzeit besitzen gut 7000 Menschen diese Erlaubnis.

Im Bochumer Polizeibezirk (mit Herne und Witten) besitzen immer mehr Menschen einen „Kleinen Waffenschein“. Dies entspricht auch dem Landestrend.

Ende September zählte die Polizei 7034 Kleine Waffenscheine. Ein Jahr davor waren es 6817. Eine Auswertung nur für das Stadtgebiet Bochum ist nicht möglich, so die Polizei.

In ganz NRW stieg die Anzahl auf 189.478 an (Stand: Ende August). Ende 2021 waren es noch 181.072 und Ende 2020 knapp 175.000. Im Jahr 2015 lag die Zahl noch bei knapp 71.000.

2016 gab es in Bochum so viele Neuanträge wie nie zuvor

Auch interessant

Die Erteilung dieser Genehmigung gilt unbefristet, es sei denn, ein Besitzer eines solchen Scheins erweist sich nachträglich als ungeeignet.

Einen extrem hohen Anstieg im Bochumer Polizeibezirk hatte es 2016 gegeben: Damals wurden 2403 neue Anträge gestellt. Die Behörde vermutete, dass dies mit den Ereignissen in der Silvesternacht 2015/2016 vor dem Kölner Hauptbahnhof zu tun hatte. Damals gab es viele sexuelle Übergriffe auf Frauen durch junge Männer vor allem aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum.

Seit 2017 ist die Anzahl der Neuanträge (55 Euro Antragsgebühr) im Bochumer Polizeibezirk wieder deutlich kleiner geworden.

Bei PTB-Waffen werden keine Geschosse durch den Lauf getrieben

Auch interessant

Der Kleine Waffenschein erlaubt das Mitführen von Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen (PTB-Waffen). Diese Pistolen und Revolver verschießen Reiz- oder andere Wirkstoffe, Platzpatronen oder pyrotechnische Ladungen, treiben aber keine Geschosse durch den Lauf.

Beantragen kann den Schein, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Er muss seine Zuverlässigkeit sowie geistige und körperliche Eignung zum Führen einer PTB-Waffe nachweisen. Aber auch wer im Besitz dieses Scheins ist, darf draußen nicht mit der Waffe schießen. Dies ist grundsätzlich nur innerhalb der eigenen Wohnung oder eines „befriedeten Besitztums“ wie etwa einer Schießstätte erlaubt.

Ob bei Straftaten zuletzt auch vermehrt PTB-Waffen eingesetzt wurden, ist unklar, denn eine Statistik darüber führt die Polizei nicht.