Bochum. Im Herbst sollten alle Radfahrer in Bochum ihre Beleuchtung überprüfen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Sonst drohen 20 Euro Buße.

Wenn jetzt die Tage später hell und früher dunkel werden, lohnt ein Blick auf die Ausrüstung eines Fahrrades. Viele dürften staunen, wie viele Beleuchtungsmittel an ihren Fahrzeugen fehlen, die laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht fehlen dürften.

Der Bochumer Polizeihauptkommissar Tobias Schleef hat der WAZ am Donnerstag noch einmal aufgelistet, was Vorschrift und nicht nur eine Empfehlung ist. Ansonsten kann die Polizei 20 Euro Verwarnungsgeld verlangen, wenn sie es nicht bei einem mündlichen Hinweis belassen sollte.

Lichter und Reflektoren vorne, hinten und seitlich am Fahrrad

Dass vorne und hinten eine weiße beziehungsweise rote Beleuchtung angebracht werden muss, weiß jeder. Sicher nicht jeder wird aber wissen, dass zusätzlich jeweils auch ein Reflektor (vorne) beziehungsweise ein Rückstrahler (hinten) verpflichtend sind.

Tamara (9) von der Sonnenschule in Bochum bei einer Geschicklichkeitsübung auf der Verkehrssicherheitsmeile der Verkehrswacht.
Tamara (9) von der Sonnenschule in Bochum bei einer Geschicklichkeitsübung auf der Verkehrssicherheitsmeile der Verkehrswacht. © FUNKE Foto Services | Jürgen Theobald

Das reicht aber noch nicht aus, weil auch beide Seiten des Rades bestückt werden müssen: entweder mit zwei gelben Speichenreflektoren je Laufrad („Katzenaugen“) oder reflektierendem Material an jeder einzelnen Speiche oder mit einem Reflektorstreifen in den Außenwänden beider Reifen.

Außerdem müssen auch die Pedalen mit jeweils zwei gelben Reflektoren ausrüstet sein.

Immer wieder sind Fahrrad-Lampen zu hoch eingestellt und blenden

Die jeweiligen Teile müssen zertifiziert sein. Die Beleuchtungen müssen dabei so eingestellt sein, dass sie nicht den Gegenverkehr blenden; was aber immer wieder auf Bochumer Straßen und Trassen zu beobachten ist. Wenn kein Dynamo für das Licht benutzt wird, ist auch ein Akku erlaubt. Dieser muss aber immer ausreichend geladen sein.

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„Sichtbar machen ist das A und O“, sagt Polizeibeamter Schleef. „Sichtbarkeit ist Sicherheit. Wenn man gesehen wird, hat man weniger Probleme.“

Lichter oder Reflektoren am Helm und an der Kleidung auf dem Fahrrad sind allerdings keine Pflicht, wird von der Polizei aber empfohlen. Besonders an den Beinen machen sie Sinn, weil diese sich bewegen.

Pflicht ist aber übrigens auch eine helltönende Klingel.

Die Polizei wird in der dunkleren Jahreszeit immer wieder auf eine vorschriftsmäßige Ausrüstung am Rad achten. Schleef: „Wir sind auf den Trassen unterwegs und weisen Radfahrende auf mögliche Mängel hin.“

Schleef war am Donnerstag auf der „Verkehrssicherheitsmeile“ in der Innenstadt im Einsatz; dort wurden

Preise für Beleuchtungen sind extrem unterschiedlich

Die Preise für eine vernünftige Beleuchtung vorne und hinten sind sehr unterschiedlich. Allein eine einzige Frontlampe kann 560 Euro kosten. Diese hat dann bis zu 2200 Lumen Fernlicht.

Aber auch im zweistelligen Euro-Bereich gibt es solide Beleuchtungen.

Ein Discounter bietet sogar ein LED-Vorder- und ein Rücklicht mit Zubehör für insgesamt 9,99 Euro an, mit Akku bzw Batterie.

Blinkende Rücklichter, wie sie vor allem an Rennrädern manchmal zu sehen, sind übrigens nach StVZO verboten.

Grundschüler mit diversen Übungen und Spielen für den Straßenverkehr fit gemacht. Einsatzleiter war der Polizeibeamte Guido Jabusch, zugleich Geschäftsführer der Verkehrswacht Bochum, die pro Jahr 30 Veranstaltungen für Bochumer Schulen organisiert. Die dritten Klassen bekommen eine vorbereitende Radfahrausbildung und auch einen Fahrrad-Scheck.

„Wir stellen fest, dass die Reflektoren fehlen“, sagt Jabusch. Oftmals seien auch Kabel an den Lampen nicht richtig verbunden. Häufig fehlen auch eine Klingel und die Bremsen sind nicht richtig eingestellt. „Die Mängel an den Rädern sind oft gravierend.“

Zuständig für ein verkehrstaugliches Schülerfahrrad sind die Eltern.