Bochum. Ein Mann ist jetzt wegen eines sexuellen Übergriffs vor 13 Jahren in Bochum verurteilt worden. Jahrelang war er für die Justiz nicht greifbar.
Mehr als 13 Jahre nach einem sexuellen Übergriff in einer Wohnung in Langendreer ist am Montag ein 38-jähriger Mann vom Bochumer Amtsgericht verurteilt worden. Nach dem Urteil kam er aus der U-Haft frei, denn eine Haftstrafe von vier Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte gab nach einem langen Rechtsgespräch der Juristen zu, am Mittag des 18. April 2009 eine damals 29-jährige Bekannte in einer Wohnung unweit der Universitätsstraße entkleidet und den Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben, während sie neben ihm auf einer Matratze am Boden schlief. Die Frau wachte dabei aber auf und wandte sich zeitnah an die Polizei.
Vor dem Sexualverbrechen wurde in Diskotheken gefeiert
Mit mehreren Leuten hatten Täter und Opfer zuvor Diskotheken besucht. Zur Tatzeit waren auch andere Leute in der Wohnung.
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Der Mann aus Westafrika blieb nach der Anzeige auf freiem Fuß und war für die Justiz viele Jahre nicht mehr greifbar. Er lebte und arbeitete in den Niederlanden. Ein Haftbefehl des Amtsgerichts Bochum von 2010 konnte nicht vollstreckt werden. Erst als sich der Beschuldigte Ende Juni 2022 auf einer Urlaubsreise in Frankreich befand, wurde er bei einer Personenkontrolle festgenommen. Einen Monat lang saß er in Frankreich in Auslieferungshaft, danach kam er nach Bochum in U-Haft. Von dort wurde er jetzt in den Gerichtssaal geführt.
Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht in Bochum einigten sich auf einen Deal
Der Verteidiger kritisierte scharf, dass der Haftbefehl und auch die Anklage nicht in der Sprache des Angeklagten zugestellt worden seien. Außerdem sei die Haft nicht mehr verhältnismäßig. Das Verfahren solle eingestellt werden.
Das machte die Strafjustiz zwar nicht. Allerdings einigten sich Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung auf einen Deal: Bei einem Geständnis gibt es nur eine Haftstrafe zwischen drei und sechs Monaten Haft – auf Bewährung. Der Angeklagte sagte unter Tränen über den 18. April 2009: „Es tut mir leid, was an dem Tag passiert ist.“ Eine Dolmetscherin übersetzte seine Worte.
Opfer hat heute kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung
Das heute 42-jährige Opfer war ebenfalls im Gerichtsgebäude. Sie hat keinerlei Interessen mehr an einer Strafverfolgung und ist froh, dass ihr eine Aussage im Zeugenstand erspart blieb.
Nach dem Urteil (wegen „sexuellen Missbrauchs“) hob das Gericht den Haftbefehl wieder auf, sodass der Angeklagte wieder nach Holland fahren kann. In Deutschland war er nicht vorbestraft.