Bochum. Ein 41-jähriger Bochumer ist wegen besonders schwerer Vergewaltigung verurteilt worden. Vor Gericht wollte das Opfer den Mann aber schützen.
Die 47-jährige Bochumerin sagte im Zeugenstand des Landgerichts, dass es gar keine Vergewaltigungen waren. Die sexuellen Handlungen habe sie freiwillig mitgemacht. Das Gericht glaubte ihr aber teilweise nicht. Es verurteilte ihren Ex-Freund (41) am Dienstag wegen „besonders schwerer Vergewaltigung“ sowie drei Körperverletzungen zu dreieinhalb Jahren Haft.
Die Richter sind überzeugt, dass die Frau vor Gericht teilweise gelogen hat, um den Angeklagten zu schützen. Sie habe ihm verziehen, hatte sie gesagt, und sie wolle ihn am liebsten noch heute zu sich zurückholen. Allerdings sitzt der Mann seit Oktober in U-Haft. Und im Gefängnis bleibt er vorerst auch, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Im Prozess hatte er geschwiegen.
Vergewaltigung mit dem Handy gefilmt
„Es ist durch und durch außergewöhnlich, was wir hier erleben“, sagte Richter Stefan Culemann. Außergewöhnlich war schon die Anklage: Der 41-Jährige soll am 17. September 2018 seine damalige Freundin, eine Familienmutter, auf ganz besonders abartige und teils extrem ekelerregende Weise misshandelt und zweimal vergewaltigt haben. Tatort war die Wohnung der Frau in Hamme. Der Angeklagte hatte die Vorgänge großteils per Handy gefilmt. Die Aufnahmen waren ein gutes Beweismittel für die Richter.
Nach ihrer Überzeugung hatte der Mann die Frau ins Gesicht und auf den Rücken geschlagen. Zudem bedrohte er sie mit einem Fleischermesser. Eine weitere Misshandlung war so abscheulich, dass die Frau einen Brechreiz erlitt. Die Tat, so Richter Culemann, sei darauf ausgerichtet gewesen, „die Frau zu erniedrigen bis zum Gehtnichtmehr“. Zumindest eine der angeklagten Vergewaltigungen halten die Richter ebenfalls für erwiesen. „Sie hatte damals Angst vor ihm.“
Verteidiger forderte Freispruch
Kurz nach der Tat hatte die Frau den 41-Jährigen bei der Polizei voll belastet. Vor Gericht machte sie einen Rückzieher: Die Schläge habe sie wegen Provokationen verdient, die sexuellen Praktiken gern mitgemacht. Ein Gutachter sagte über die Beziehung: Die beiden konnten nicht ohne eineinander, aber auch nicht miteinander. Die Staatsanwältin forderte sieben Jahre Haft, der Verteidiger Freispruch.