Bochum. Wer erbt und Teil einer Erbengemeinschaft wird, hat in der Regel viele Fragen. Wir geben einen Überblick, wer in Bochum weiterhelfen kann.
Einen Erbfall zu regeln ist umfangreich, zeitaufwendig und nicht selten ziemlich emotional. Das hat mehrere Gründe: Zum einen ist ein unter Umständen sehr nahestehender Mensch verstorben, die Beschäftigung mit seinem Nachlass wühlt verständlicherweise auf. Zum anderen ist man häufig plötzlich Teil einer Zwangsgemeinschaft: der Erbengemeinschaft. An welchen Stellen kann man sich in Bochum dazu beraten lassen?
Erbschaft, Testament, Erbengemeinschaft: Hier in Bochum wird man beraten
Eine Erbengemeinschaft kommt immer dann automatisch zustande, wenn durch die gesetzliche Erbfolge oder testamentarische Verfügung mehrere Personen Erben sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Witwe mehrere Kinder hinterlässt. In dieser Gemeinschaft kommen Fragen auf den Tisch, die mitunter zu Streit führen können. Wird eine Immobilie verkauft oder nicht? Wer bekommt den Schmuck? Wieso wurde eine Person enterbt?
Viele Fragen können Erblasser schon zu Lebzeiten in einem Testament regeln. Je mehr Fragen man jedoch offenlässt, desto mehr Konfliktpotenzial gibt es. Über 80 Prozent der Deutschen regeln ihren Nachlass nicht in einem Testament. Und selbst, wenn zwischen den Erben Einigkeit herrscht, kann manchmal Unterstützung nötig sein. Begriffe wie „Vorausvermächtnis“, „Teilungsanordnung“ und „ausgleichungspflichtige Vorempfänger“ können schließlich viele Fragezeichen hervorrufen.
Ansprechpartner Nummer 1 sind Anwälte und Notare. Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Bochum bietet keine gesonderte Erbrechtsberatung an. Allerdings hat sie in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt einen fast 200-seitigen Ratgeber zum Thema „Erbengemeinschaft“ herausgegeben.
Rat der Verbraucherzentrale
Darin erfährt man, wie man mit Neid und Missgunst in der Erbengemeinschaft umgeht und den Nachlass gemeinsam verwaltet. Zu den Themen zählen auch steuerliche Fragen, die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und Haftungsbeschränkungen. Online ist der Ratgeber für 11,90 Euro verfügbar. Wer sich nicht selbst durch das Werk arbeiten möchte, kann auch die persönliche Beratung in einer Kanzlei suchen. Kosten von 250 Euro fallen dann in etwa an.
Manchmal ist eine Beratung nicht mehr ausreichend und im Rahmen einer Erbauseinandersetzung werden alte und noch offene Rechnungen beglichen oder einem Miterben über das Vehikel des Erbrechts klargemacht, welche Meinung man schon immer von ihm hatte. Alternative: Schiedsgericht.
Teilweise müssen sich Gerichte mehrere Jahre mit Erbauseinandersetzungen beschäftigen. Die Kosten sind dann vom Streitwert abhängig. Erbinnen und Erben müssen hierbei eine öffentliche Verhandlung in Kauf nehmen. Auch in Bochum gibt es aber Alternativen zu einem Erbstreit vor den staatlichen Gerichten. Beispielsweise kann ein nichtstaatliches Schiedsgericht angerufen werden. Sogar der Erblasser kann diesen Schritt für seinen Nachlass anordnen, wenn er schon zu Lebzeiten einen Streit aufziehen sieht. Am Schiedsgericht kann man spezialisierte Schiedsrichter finden, die Verfahrensdauer ist kürzer und das Verfahren ist vertraulich.
Die Verbraucherzentrale NRW ist erreichbar unter: 0211 – 3399 5845. Dort kann man den Ratgeber telefonisch bestellen. Das Servicetelefon ist montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr besetzt. Informationen über das Schiedsgerichtsverfahren gibt es über das Amtsgericht oder bei der Geschäftsstelle vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen: Prümerstraße 2, 44787 Bochum 0234 / 588 97 0