„Gut, dass wir die WAZ eingeschaltet haben“: Im Rechtsstreit um die geerbten Schulden ihrer Eltern ist für vier Geschwister Land in Sicht.
Wie berichtet, soll die Familie 24 000 Euro an die Deutsche Bank überweisen: den Rest eines 33 500-Euro-Darlehens, das die Eltern 2013 aufgenommen hatten. Zwar hatten die Nachfahren nach dem Tod des Vaters 2015 dessen Erbe ausgeschlagen, nicht aber das der 2014 verstorbenen Mutter, die den Kreditvertrag mit unterschrieben hatte. Die Bank sieht die Tochter und die drei Söhne daher für das Darlehen in der Pflicht.
Herrschte bei den nicht eben begüterten Geschwistern anfangs Rat- und Hilflosigkeit, leistete kurz nach Erscheinen des WAZ-Artikels ein Bochumer Fachanwalt (kostenlose) Unterstützung. Er riet der Familie zu einer Nachlass-Insolvenz. Sie soll verhindern, dass Nachfahren mit ihrem persönlichen Vermögen für geerbte Schulden haften.
„Inzwischen haben wir den Antrag beim Amtsgericht gestellt. Wir sind zuversichtlich, dass wir der Forderung der Deutschen Bank damit etwas entgegensetzen können“, schildert Tochter Silvia C.
Nach dem WAZ-Bericht habe auch das Geldinstitut Entgegenkommen gezeigt. Sollten die Geschwister die kompletten 24 000 Euro ursprünglich bis Ende Mai zurückzahlen, sei die Frist auf Ende Juni verlängert worden. „Das gibt uns Zeit, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Wir können jetzt auf ein gutes Ende hoffen“, so Silvia C.