Bochum. Sogar im Knast wird gezählt: Seit Mai läuft der Zensus in Bochum. 26.000 Bürger sind zur Auskunft verpflichtet. Aber es gibt auch Verweigerer.

Sogar der Knast bleibt nicht außen vor: Seit zwei Monaten läuft die Volkszählung in Bochum. Ein Drittel der Befragungen in Haushalten sei abgeschlossen, sagt Daniel Peters, der als Leiter des Wahlbüros der Stadt Bochum auch Chef der „Erhebungsstelle“ ist. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zensus 2022.

Zensus 2022 in Bochum: In 3500 Wohngebäuden wird gezählt

Zensus? Wofür das alles?

In Deutschland wurde zuletzt 2011 gezählt. Viele Daten in den Kommunen und Ländern gelten als veraltet. Die aktuelle Zählung (die wegen Corona von 2021 auf 2022 verschoben wurde) soll Verwaltung und Politik verlässliche Entscheidungsgrundlagen liefern – „etwa zur Frage, wo künftig Schulen, Altenheime und Neubaugebiete notwendig sind oder mit welchen Schlüsselzuweisungen die Stadt aufgrund der neu erhobenen Einwohnerzahl rechnen kann“, verdeutlicht Daniel Peters.

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Wie viele Bochumer machen mit?

Das Landesamt für Statistik hat für die Haushaltszählung 3500 Wohngebäude ausgewählt – knapp zehn Prozent. Dazu gehören u.a. auch Studentenwohnheime, Seniorenzentren und – siehe oben – die Justizvollzugsanstalt Krümmede. 26.000 Bewohner werden befragt. Sie sollen einen repräsentativen Querschnitt aller rund 365.000 Einwohner bilden.

180 Interviewer sind im Auftrag der Stadt unterwegs

Wer sind die Zähler?

In Bochum sind 180 „Erhebungsbeauftragte“ unterwegs: meist Beschäftigte im öffentlichen Dienst, aber auch Rentner oder Studierende. Jedem Interviewer sind etwa 20 Wohngebäude (im Rathaus spricht man von Hausnummern) zugeteilt – zwar in der Nähe, aber nicht unmittelbar an der eigenen Wohnung, um keine persönlichen Konflikte entstehen zu lassen. „Der eigene Nachbar sollte möglichst nicht befragt werden müssen“, so Peters.

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Erhalten die Zähler Geld?

Zwar gilt die Arbeit – wie zum Beispiel bei Wahlhelfern – als Ehrenamt. Für jede Haushaltsbefragung gibt es aber eine Aufwandsentschädigung von fünf Euro. Jeder Zähler hat rund 150 Interviews zu führen. Die Termine mit allen Infos haben die Bewohner einige Tage vorher im Briefkasten.

Daniel Peters ist als „Erhebungsleiter“ für die Haushaltszählung in Bochum verantwortlich. 180 Zähler sind seit Mai unterwegs.
Daniel Peters ist als „Erhebungsleiter“ für die Haushaltszählung in Bochum verantwortlich. 180 Zähler sind seit Mai unterwegs. © FUNKE Foto Services | Bastian Haumann

Nach dem Zähler-Besuch geht’s online weiter

Was wird gefragt?

Der Interviewer fragt nach Name und Vorname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Anzahl der Bewohner. Das dauert wenige Minuten. Anschließend übergibt er die Zugangsdaten für einen Online-Bogen mit weitergehenden Fragen u.a. zu Ausbildung und Beruf. Nur wenn beides – die Vor-Ort- und Online-Befragung – erledigt ist, gilt die Zählung als abgeschlossen. Der Interviewer freut sich dann über weitere drei Euro.

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Muss ich den Zähler in die Wohnung lassen?

Nein. Die Fragen können auch im Flur oder draußen beantwortet werden. Die Wohnung darf der Interviewer (der sich selbstverständlich ausweisen kann) nur mit ausdrücklicher Genehmigung betreten.

Jeder dritte Haushalt hat bisher alle Fragen beantwortet

Gibt es ein Zwischenergebnis?

Der Bochumer Zensus-Chef Peters schätzt, dass die Zählung bei jedem dritten der 26.000 Befragten komplett ist – also inklusive Online-Fragebogen. Noch ist Zeit: Der Zensus läuft bis zum 7. August.

Gebäude werden vom Land gezählt

Parallel zur kommunalen Befragung ausgesuchter Haushalte läuft seit 15. Mai eine landesweite Gebäude- und Wohnungszählung. Dabei sind sämtliche „Gebäude mit Wohnraum“ umfasst.

Zahlreiche Anfragen zu der Gebäudezählung erreichen die Stadtverwaltung. „Damit haben wir aber nichts zu tun. Die Durchführung obliegt allein dem Land NRW“, betont Erhebungsleiter Daniel Peters.

Infos: www.zensus2022.de

Hat es bisher besondere Zwischenfälle gegeben?

Nein, sagt Peters. Die große Mehrheit der Teilnehmer komme ihrer Auskunftspflicht nach. Mitunter gebe es aber Zweifel an der Sicherheit der Daten (die laut Bund hundertprozentig gewährleistet ist). Selten seien „Totalverweigerer“, die rigoros erklärten, nicht an der Befragung mitwirken zu wollen.

Verweigerern drohen 300 Euro Bußgeld

Droht dafür eine Strafe?

Laut Peters kann nach einer Erinnerung und Mahnung ein Bußgeld von 300 Euro verhängt werden. Ob es dazu kommen wird, sei aber ungewiss.