Bochum. In Sachen Grund- und Gewerbesteuer liegt Bochum im NRW-Vergleich im oberen Drittel. Wichtig ist vor allem die Entwicklung der Gewerbesteuer.

Bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer liegt Bochum im Vergleich zu den 395 anderen Kommunen in NRW im oberen Mittelfeld. Das zeigen Vergleichsdaten des Statistischen Landesamts IT.NRW für das Jahr 2021.

Steuerhebesätze sind seit 2015 unverändert

Der Hebesatz der Grundsteuer B für nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke liegt in Bochum seit 2015 bei 645 Prozentpunkten (vorher: 605), der Hebesatz für Gewerbesteuer liegt ebenfalls seit 2015 bei 495 Prozentpunkten (vorher: 480).

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Die Grundsteuer B, mit der Abgaben auf Grundstücke und Gebäude erhoben werden, ist hinter der Gewerbesteuer und der anteiligen Einkommenssteuer die drittgrößte Steuereinnahme einer Kommune. Ermittelt wird sie auf der Basis des Einheitswerts und des von der Stadt festgelegten Hebesatzes. Die Gewerbesteuer ist in Bochum in jüngster Zeit reichlich geflossen. Im vergangenen Jahr hat die Stadt damit 217 Millionen Euro eingenommen. So viel wie noch nie zuvor.

Essen und Dortmund haben ähnliche Hebesätze

Spitzenreiter in NRW bei der Grundsteuer B ist Bergneustadt (Oberbergischer Kreis) mit 959 Prozent. Mit 190 Prozent hat Verl (Kreis Güterloh) den geringsten Hebesatz. Bochums Nachbar Essen veranschlagt 670 Prozent, Dortmund erhebt 610 Prozent.

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Der Gewerbesteuerhebesatz war landesweit in Monheim am Rhein (Kreis Mettmann) und Leverkusen mit jeweils 250 Prozent am niedrigsten und in Inden (Kreis Düren) mit 600 Prozent am höchsten. In Essen und Dortmund liegt der Hebesatz jeweils bei 480 Prozent.