Im Prozess um den Raubmord an einem Rentner in Bochum-Hordel sagte der Rechtsmediziner zu einer zentralen Frage aus. Sie blieb aber ungeklärt.

War der Angeklagte (36) aktiv dabei, als sein Komplize (39) den Rentner (68) in seinem Haus am ganzen Körper und Kopf gefesselt und damit erstickt hatte? Oder hatte es der 39-Jährige allein gemacht, während der 36-Jährige zu dieser Zeit in einem anderen Raum die Schränke und Schubladen nach Wertsachen durchwühlte und gar nicht wusste, dass ein Mensch getötet wird?

Das ist im Prozess um den Raubmord am 4. Februar 2019 an der Sechs-Brüder-Straße in Hordel die entscheidende Frage. Am Montag hätte das Schwurgericht der Beantwortung und damit der Wahrheit, was damals wirklich geschah, ein großes Stück näher kommen können.

Gutachter schloss vor dem Schwurgericht Bochum nichts aus

Rechtsmediziner Prof. Dr. Thomas Bajanowski gab seine Einschätzung ab, ob der 39-Jährige allein und ohne Hilfe überhaupt in der Lage war, einen fast 90 Kilo schweren Mann in Bauchlage mit den Händen am Rücken und dann noch von Kopf bis Fuß intensiv mit Panzerklebeband zu fesseln, obwohl er sich wahrscheinlich gewehrt hat. Zuvor er war mit einem Brecheisen niedergestreckt worden.

Der Gutachter konnte den Richtern aber auch nicht entscheidend helfen: Es sei zwar „sehr schwierig“, das Fesseln allein zu schaffen; zu zweit sei dies „komfortabler“. Allerdings sei es „allein nicht ganz ausgeschlossen“.

Mittäter sitzt schon „lebenslang“ in Haft

Der 39-jährige Einbrecher ist bereits vor zwei Jahren wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er sagt, er allein habe das Opfer gefesselt. Und der jetzt Angeklagte, der erst im Oktober 2021 von Polen ausgeliefert worden war, schweigt. Die Anklage geht aber davon aus, dass auch er den Rentner gefesselt hat.

Das Gericht hat eine ungeheure Verantwortung: Es geht um „lebenslänglich“ – ja oder nein.

Der Prozess wird fortgesetzt.