Bochum. Überraschungen haben den 11. Sitzungstag im Bochumer Medican-Prozess platzen lassen. Es geht um Corona und ein Aktenproblem.

Aufregung im großen Medican-Prozess in Bochum: Erst meldete sich am Dienstag (1.2.) unmittelbar vor dem 11. Verhandlungstag eine Berufsrichterin mit „coronatypischen Symptomen“ krank. Und dann wurde auch noch bekannt, dass der 6. Wirtschaftsstrafkammer Akteninhalte nicht vorlagen, die zumindest teilweise „eindeutig beweisrelevant“ sein sollen.

Hauptvorwürfe der Staatsanwaltschaft wurden noch gar nicht richtig verhandelt

Der Prozess wegen mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit Corona-Schnelltests (25 Millionen Euro Schaden laut Anklage) läuft seit zwei Monaten. Die wichtigsten Vorwürfe – fast eine Million frei erfundene Tests bei der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet – sind bisher nur am Rande verhandelt worden. Ein Ende des Prozesses scheint nicht absehbar. Zumal die beiden angeklagten damaligen Medican-Chefs (26, 48) alle Vorwürfe zurückweisen.

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Bei der Vorbereitung zur Vernehmung eines Zeugen, der am Dienstag angehört werden sollte, hatte Vorsitzender Richter Michael Rehaag am vorigen Sonntag bemerkt, dass einige Dokumente aus dem Asservatenbestand der Staatsanwaltschaft nicht zu Gericht gelangt waren.

Verteidiger bekommen jetzt Akteneinsicht

Das hätte aber offenbar der Fall sein müssen. Folglich wurde die Übermittlung am Montag schnell nachgeholt, zudem wurden die Verteidiger unverzüglich über das Fehlen informiert, denn auch sie haben ein Recht auf vollständige Akteneinsicht. Die bekommen sie jetzt nachträglich.

Ob beziehungsweise inwieweit dieser Vorfall das weitere Verfahren beeinträchtigt, ist noch völlig unklar.

Und dann ist da noch die erkrankte Richterin. Ein Selbsttest war zwar negativ. Trotzdem steht der Corona-Verdacht weiter im Raum, weshalb am Dienstag gar nicht verhandelt worden ist. Frühestens am Freitag (4.) könnte es weitergehen – wenn der Negativtest bestätigt sein sollte.

Am Dienstag saßen 26 Menschen im Gerichtssaal, der höchstens die Fläche eines halbes Tennisfeldes hat.