Bochum-Dahlhausen. Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest sieht weiterhin die Notwendigkeit, Regelungen bei einer Bebauung der Ruhrhänge in Dahlhausen zu treffen.
„Wir wollen da nicht locker lassen“, so Bezirksbürgermeister Marc Gräf nach dem Beschluss des Ausschusses für Planung und Grundstück, dem Vorstoß der Bezirksvertretung nicht zu folgen.
Einstimmiger Beschluss in Bochum-Südwest
Einstimmig hatte diese im September – wie berichtet – den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Dumbergweg/Kassenberger Straße“ gefasst – zum Schutz der Ruhrhänge vor weiterer Versieglung und der Flora und Fauna. Zudem hatte der Bezirk den Fachausschuss und den Stadtrat um Unterstützung gebeten, mit der Zielsetzung, die Ruhrhänge nicht weiter zu versiegeln.
Flut 2021 nicht vergessen
„Unsere Hoffnung ist, dass unsere Einwände berücksichtigt werden und es Kompromisse hinsichtlich Größe und Zuwegung gibt“, erklärt Bezirksbürgermeister Marc Gräf.
„Auch ökologisch betrachtet wäre es eine Vollkatastrophe, besonders mit Blick auf die Bodenversiegelung. Die Flut im Sommer hat auch gezeigt, wie viel Wasser dort an den Hängen herunterkommen kann.“
Als Begründung führte der Bezirk Südwest an, dass es nach seinen Informationen „einen erteilten bauplanungsrechtlichen Vorbescheid der Stadt Bochum betreffend der Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit sechs Wohneinheiten und einer Tiefgarage für zwölf Pkw-Stellplätze für das Flurstück 110“ gebe. Die Ausfahrt solle über die Kassenberger Straße erfolgen, „die sich aufgrund ihrer Kurvenlage und den bereits vorhandenen Zu- und Abfahrten und der Topographie nicht zu weiteren Zu- und Abfahrten eignet“, lautete die einhellige Meldung im Bezirk Südwest. Und: „Aufgrund der zunehmenden Starkregenereignisse kann zudem eine weitere Versiegelung und Entwässerung nach ,Unter‘-Dahlhausen nicht toleriert werden“, betont Marc Gräf (SPD).
Ausschuss stimmt gegen Bezirksvertretung in Bochum
Im Ausschuss für Planung und Grundstücke im November lautete der Beschlussvorschlag der Verwaltung aber, keinen Aufstellungsbeschluss für den betreffenden Bereich zu fassen. Dem folgten die Ausschussmitglieder einstimmig. Das wurde nun der Bezirksvertretung Südwest in der Dezember-Sitzung mitgeteilt – samt Begründung. Darin heißt es u. a.: Bei Flächen, „die bereits Baurecht gem. § 34 BauGB aufweisen, ist zwar grundsätzlich eine Steuerung der Bebauung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich. Die Einschränkung des gem. § 34 BauGB bestehenden Baurechts durch ein Bauleitplanverfahren wirft jedoch Fragen der Rechtssicherheit sowie der Entschädigung der betroffenen Eigentümer auf“, so das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
Verwaltung argumentiert auch mit Rechtssicherheit
Die Rechtssicherheit eines entsprechenden Bebauungsplanes sei fragwürdig, „da hier eine sehr eingehende Abwägung der privaten mit den öffentlichen Belangen erforderlich ist, die einer gerichtlichen Prüfung standhalten muss“. Hierbei wurde auch auf die Darstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes verwiesen, „der hier grundsätzlich Wohnbauflächen vorsieht.“ Deshalb sei die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens für den Bereich Dumbergweg/Kassenberger Straße abzulehnen, erklärte die Verwaltung zusammenfassend.
Verkehrsführung und Ökologie
„Wir werden weiter fragen, zum Beispiel hinsichtlich der Verkehrsführung im Bereich Kassenberger Straße. Bisher gibt es ja nur eine positive Bauvoranfrage“, so Gräf. „Ergänzende Prüfungen“ sollen vorgenommen werden mit Blick auf Verkehrs- und Umweltfragen, fordert auch Monika Engel von der Grünen-Bezirksfraktion, deshalb sei in der vergangenen Sitzung eine zusätzliche Anfrage gestellt worden. „Verkehrsführung und das Thema Versiegelung liegen uns besonders am Herzen. Das Thema ist noch nicht abgeschlossen. Wir wollen die konkrete Planung vorgelegt bekommen, um keine Überraschungen zu erleben.“ Der Bezirk Südwest sei immer „im intensiven Austausch mit den Ausschüssen und dem Stadtrat“, betont Bezirksbürgermeister Gräf.
Bezirkspolitiker in Bochum-Südwest sind sich einig
Auch Hans Neubauer (CDU-Bezirksfraktionsvorsitzender) sieht es kritisch, dass der Ausschuss der Anregung nicht folgte. Quer über alle Stadtbezirke nicht zum ersten Mal „enttäuschend, da wir ja hier vor Ort die Kompetenz haben“. Als Negativbeispiel führt er die Bebauung im Bereich Am Sattelgut/Krampenhof an, bei der der Bezirk übergangen worden sei. Im Fall Dumbergweg/Kassenberger Straße sieht er unter anderem bei den Verkehrsfragen Prüfungsbedarf. Generell müsse das Thema Flächenversiegelung und -entsiegelung stärker berücksichtigt werden, dazu hatte er in der Herbstsitzung des Bezirks detaillierte Vorschläge zur Entsiegelung gemacht.