Bochum. Kindesmissbrauch und Besitz von Kinderpornografie: Das wird einem Familienvater aus Bochum vorgeworfen. Er ist zweimal einschlägig vorbestraft.
Einem 37-jährigen Familienvater aus Bochum droht jetzt eine dritte Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie und Kindesmissbrauchs. Vor dem Amtsgericht wird ihm seit Donnerstag vorgeworfen, 2019 und 2020 mit einem zwölfjährigen Mädchen über WhatsApp kommuniziert und sie veranlasst zu haben, ihm ein Nacktfoto zu übersenden. Zudem sollen weitere massive sexuelle Inhalte ausgetauscht worden sein.
Auch mit einem 13-jährigen Mädchen soll er per What’sApp auf derb sexualisierte Weise seine sexuellen Phantasien geäußert haben. Schließlich habe es viele kinder- und jugendpornographische Bild- und Videodateien besessen, heißt es. 2020 durchsuchte die Polizei seine Wohnung.
Bochumer wurde schon einmal zu einer Geldstrafe und Haft auf Bewährung verurteilt
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Bereits 2014 und 2015 war er wegen einschlägiger Straftaten verurteilt worden, erst zu einer Geldstrafe, dann zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Er machte eine Therapie, soll dann aber rückfällig geworden sein.
Vor Gericht sagte er zu den Vorwürfen nichts, wohl aber sehr viel zu seiner seelischen Befindlichkeit damals und heute. Er habe damals seine „narzisstischen Interessen befriedigt“. Bei Kindern habe er sich „überlegen“ gefühlt.
Urteil soll erst im kommenden Jahr verkündet werden
Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant heute keinen PC und kein Handy mehr habe, damit er nicht wieder in Versuchung komme. Nach dem Verlassen des Gerichtsgebäude blickte er aber doch wieder intensiv in ein Handy.
Ein Urteil gab es noch nicht. Am 3. Februar wird erst sein heutiger Therapeut als Zeuge gehört.