Bochum. Jahrelang hatte ein Kampfsportlehrer (37) aus Bochum eine minderjährige Schülerin missbraucht. Strafe: Vier Jahre Haft plus Berufsverbot.

„Sie haben das Vertrauen der Kinder und Eltern perfide für Ihre Bedürfnisse ausgenutzt.“ Das sagte am Montag Richter Dirk Reitzig zu einem Bochumer Kampfsportler (37), nachdem ihn die 10. Strafkammer zu vier Jahren Haft wegen jahrelangen schweren sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Schülerin verurteilt hatte.

Der Trainer einer speziellen Selbstverteidigungsart stand vor fünf Jahren schon einmal wegen Missbrauchs vor Gericht. Das Verfahren wurde aber gegen eine Geldauflage eingestellt. Eine Warnung war ihm das aber nicht.

Täter hatte sein Opfer bei sich zu Hause in Bochum aufgenommen

Der Bochumer (U-Haft) hatte zwischen 2016 und 2019 mit der anfangs 13-jährigen Schülerin einer seiner Schulen zusammen gewohnt. Wegen massiver Probleme mit ihrem Elternhaus hatte er sie bei sich zu Hause aufgenommen. Er versorgte sie finanziell und brachte sie morgens regelmäßig zur Schule in eine andere Stadt. „Das haben sie schamlos ausgenutzt“, so Reitzig.

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Bis zu ihrem 16-jährigen Lebensjahr verging sich der Angeklagte auf besonders schwere Weise an der Schülerin. Elfmal, als sie noch 13 Jahre und somit ein Kind war; 86-mal, als sie bereits Jugendliche war. Missbrauch von Schutzbefohlenen, heißt dies juristisch.

Bochumer setzte sein Opfer psychisch unter Druck

Körperlich übte er zwar keinen Zwang aus, wohl aber setzte er sie psychisch unter Druck. Eine Besserung ihrer seelischen Situation wegen des Elternhauses könne nur durch körperliche Kontakte zu ihm eintreten, meinte er, wie es im Urteil hieß. Und: Sollte sie sich von ihm trennen, könne er sie auch nicht mehr trainieren und ihr eine Unterkunft bieten.

Das heute 18-jährige Opfer leidet bis heute enorm unter den Verbrechen. Von Leistungsabfall in der Schule, Schlafstörungen und Alpträumen war im Prozess die Rede.

Der Täter bat um Entschuldigung. Er war voll geständig.

Landgericht Bochum verhängte ein vierjähriges Berufsverbot

Das Gericht verhängte auch ein Berufsverbot: Er darf vier Jahre lang keine Minderjährigen mehr trainieren oder sonst wie unterrichten. Sollte er sich trotzdem wieder an Minderjährigen vergreifen, drohe ihm die Sicherungsverwahrung, sagte der Richter. Deshalb soll er die Haft für sich nutzen. „Eine weitere Chance werden Sie nicht mehr erhalten.“

Angeklagte waren auch zwei weitere sexuelle Übergriffe auf Minderjährige, darunter auch eine seiner Kampfsport-Schülerinnen. Diese Vorwürfe wurde aber mit Blick auf die anderen Verbrechen fallengelassen, zumal die beiden Taten weniger intensiv waren.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate Haft gefordert.