Bochum. Ein Ex-Kampfsport-Lehrer ist in Bochum vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die mutmaßlichen Taten sind lange her.

Nach 14 Sitzungstagen und sechsmonatiger Hauptverhandlung ist ein ehemaliger Kampfsport-Trainer vom Landgericht Bochum aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Die angeklagten Verbrechen sollen sich vor fast 30 Jahren ereignet haben.

Die 10. Strafkammer hatte nicht alle Zweifel an einer Schuld ausräumen können, so dass sie ihn nach dem ehernen Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) freisprach. Die Staatsanwaltschaft hatte keine Zweifel; sie forderte vier Jahre Haft für zwei Vergewaltigungen.

Anzeige wurde mehr als 20 Jahre nach dem mutmaßlichen Taten erstattet

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Das mutmaßliche Opfer hatte den heute 59 Jahre alten Mann 2015 angezeigt – mehr als 20 Jahren nach den mutmaßlichen Vorfällen. Demnach soll er Anfang der 90er-Jahre eine damals 15 bis 17 Jahre alte Bochumerin auf brutale Weise zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Sie ging damals ebenfalls dem Kampfsport nach.

Zweimal soll er das in einer Kampfsportschule in Bochum getan haben, wo er Trainer war, ein weiteres Mal in seiner damaligen Wohnung in einer Nachbarstadt.

Der Fall war nicht verjährt. Zu diesem Schluss war das Landgericht nach intensiver Prüfung gekommen. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Verjährungen sind kompliziert und haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach zu Gunsten von Opfern geändert. (B.Ki.)

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