Er hatte laut Urteil 14 jugendliche Schülerinnen und Schüler um 1330 E betrogen - Geld, das er für eine Jahresabschlussfahrt vorweg kassiert und nachher für sich einbehalten hatte. Die Reise platzte. Jetzt schon zweiter Prozess. Geldstrafe

In einem ersten Prozess vor einigen Monaten hatte das Schöffengericht den ehemaligen Kampfsport-Trainer (33) noch mit Samthandschuhen angefasst. Der Mann hatte 14 Schülerinnen und Schüler seines Bochumer Kampfsportvereins im Zusammenhang mit einer Jahresabschlussfahrt um 1330 E betrogen. Doch die damalige Milde der Strafjustiz wusste der Mann nicht zu würdigen, so dass er gestern etwas härter drangenommen wurde.

Der Betrug war sehr schäbig: Der damalige Trainer hatte Ende 2006 mit den Jugendlichen eine dreitägige Busfahrt in die Pfalz geplant und von ihnen im Vorfeld jeweils 95 E kassiert. Als sich die Jugendlichen am Abreisetag versammelt hatten, sagte der Trainer die Reise ab. Seine Begründung: Der Bus sei im Stau steckengeblieben. Das soll aber gar nicht gestimmt haben, wie die Staatsanwaltschaft dem damaligen Trainer vorwarf. Er habe das Geld wie von vornherein beabsichtigt für sich behalten. Die Jugendlichen wurden in ihrer Vorfreude auf die Fahrt bitter enttäuscht.

In einem ersten Prozess hatte der Ex-Trainer geschwiegen, obwohl Verteidiger Egbert Schenkel sagte: "Die Vorwürfe sind grundsätzlich zutreffend." Trotzdem stellte das Gericht das Verfahren damals überraschend ein, sogar ohne Zeugen zu hören. Als Auflagen verhängte es 60 Sozialstunden und die Schadenserstattung.

Die Arbeitsstunden hat der 33-Jährige gemacht, nicht aber die 1330 E an die Jugendlichen zurückgezahlt. Also wurde der Mann gestern erneut vor Gericht zitiert. Doch er schien den Kopf in den Sand zu stecken: Er kam einfach nicht. Folge: Das Gericht verurteilte ihn wegen Betruges in 14 Fällen auch ohne öffentliche Beweisaufnahme zu 1200 E Geldstrafe (120 Tagessätze). Die muss er jetzt zusätzlich zu den 1330 E berappen. Sonst geht's wohl ersatzweise für 120 Tage in Haft. Der Kampfsportclub hat sich längst von ihm getrennt. B.Ki.