Bochum. Der Umtausch der alten Führerscheine läuft nicht reibungslos. Das Verfahren ist verwirrend, bei der Stadt herrscht Terminstau.

Der gesetzlich geforderte Umtausch von alten Führerscheinen sorgt für Stress: Die Stadt Bochum kommt kaum mit der Bearbeitung der Anträge nach, viele Führerscheinbesitzer hadern mit Engpässen bei der Terminvergabe.

Umtausch der Führerscheine wirft in Bochum viele Fragen auf

Entsprechende Mails und Anrufe erreichten die WAZ-Redaktion. Das Chaos allein der Stadt zuzuschreiben, wäre aber ungerecht. Vielmehr ist die Bundesverordnung, die nun vor Ort umgesetzt werden muss, schon höchst verwirrend. Denn die erste Umtausch-Welle bezieht sich tatsächlich zunächst nur auf die Rückgabe der alten „Fleppen“, also der grauen und rosa Führerscheine. Was aber nicht heißt, dass nicht auch die Führerschein-Scheckkarten umgetauscht werden müssen. Aber dafür ist noch Zeit.

Geburts-Jahrgänge und Führerschein-Jahrgänge sind zu unterscheiden

Aktuell müssen die Geburts-Jahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Januar 2022 ihren grauen oder rosa Papierführerschein umgetauscht haben. Die Geburts-Jahrgänge 1959 bis 1964 haben ein Jahr mehr Zeit für den Umtausch. Für sie ist der 19. Januar 2023 der Stichtag für den Dokumententausch. Die nächsten fünf Jahrgänge bis 1970 sind am 19. Januar 2024 an der Reihe, die Jahrgänge 1971 und später am 19. Januar 2025.

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Dagegen kommt es beim Umtausch der ab 1. Januar 1999 ausgegebenen Scheckkarten-Führerscheinen (ohne Befristungsdatum) nicht auf das Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers an, sondern auf das Jahr der Ausstellung des Führerscheins. Die Führerschein-Jahrgänge 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht sein, die Führerschein-Jahrgänge 2002 bis 2004 bis Januar 2027, 2005 bis 2007 haben Zeit bis Januar 2028 und so weiter. Wessen Führerschein ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, der muss nichts unternehme; diese entsprechen schon jetzt den Vorschriften.

Stadt Bochum verspricht zeitnahes Bearbeiten von Terminanfragen

Damit nicht genug, denn es gibt eine weitere, abweichende Regel: Wer vor 1953 geboren ist, der muss den Führerschein erst zum 19. Januar 2033 tauschen, unabhängig vom Ausstellungsdatum des Dokuments.

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Verwirrend ist in erster Linie die zweigeteilte Staffelung, einmal nach Geburts-Jahrgängen, zum anderen nach Führerschein-Jahrgängen. Hier lohnt der Blick auf die Homepage www.bochum.de, Suchwort: Führerschein. Dort wird alles genauestens erläutert.

Die Stadt nimmt trotz des aktuellen Terminstaus weiterhin Terminanfragen über die Service-Nummer 115 und per Mail unter fuehrerscheine@bochum.de an. Sie sollen zeitnah abgearbeitet werden.