Bochum. Ein früherer Einkaufsleiter einer erfolgreichen Bochumer Maschinenbau-Firma ist zu Haft verurteilt worden. Er hatte sich Firmengeld abgezweigt.

„Er ließ sich von Gewinnstreben und Gier leiten“, sagte Richter Carsten Schwadrat am Freitag im Urteil des Landgerichts Bochum über den Hauptangeklagten (49). Er war sehr viele Jahre lang Einkaufsleiter einer erfolgreichen Maschinenbau-Firma in Bochum und hatte für sich selbst und zwei Komplizen heimlich Firmengelder abgezweigt. Strafe: Zweieinhalb Jahre Haft.

Es geht um eine Beute von insgesamt rund 340.000 Euro.

Der Wattenscheider soll frustriert über sein Gehalt gewesen sein; es war mäßig bis durchschnittlich. Jedenfalls begann er schon vor mehr als zehn Jahren damit, sich über Scheinrechnungen zusätzliche Einkommen zu verschaffen.

Bochumer Einkaufsleiter verstrickte zwei Geschäftspartner in seine Machenschaften

Dazu nutzte er die jeweiligen Geschäftsführer (59, 61) zweier auswärtiger Zulieferbetriebe. Diese schrieben ihm Rechnungen, denen gar keine tatsächliche Leistung zugrunde lang, und der Einkaufsleiter sorgte in seiner Firma dafür, dass diese geforderten Gelder von der Buchhaltung auch ausbezahlt wurden. Die Beute teilten sich die Täter.

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Dabei nutzte der damalige Einkaufsleiter das langjährige Vertrauen des Firmeneigentümers aus. „Er vertraute ihm quasi blind“, sagte Richter Schwadrat.

Maschinen seines Arbeitgebers auf eigene Rechnung verkauft

Neben den Tricksereien mit den Scheinrechnungen (72 Einzelfälle der Untreue zwischen 2013 und 2018) bereicherte sich der 49-Jährige auch mit Unterschlagungen. In sechs Fällen verkaufte er einzelne Maschinen seines Arbeitgebers aus dem Lagerbestand heimlich auf eigene Rechnung. Beute allein hier: fast 20.000 Euro.

Insgesamt zockte er von seinem Arbeitgeber nur für sich selbst rund 210.000 Euro ab. Einen Großteil gab er für Konsumartikel und Luxus aus, wie es im Urteil hieß.

Verurteilt wurden auch seine beiden Komplizen aus den Zulieferbetrieben, jeweils zu elf Monaten Haft auf Bewährung. Zusätzlich müssen sie Geldstrafen (je 90 Tagessätze) zahlen: der eine 13.500 Euro, der andere 16.200 Euro.

Bank des Hauptangeklagten hatte Verdacht der Geldwäsche

Sie sackten für sich und ihre jeweiligen Firmen 90.000 bzw. 40.000 Euro ein. Zu ihrer Motivlage sagte der Richter, dass sie „das Wohlwollen“ des Bochumer Einkaufsleiters und die Geschäftsbeziehung mit dessen Firma „nicht gefährden“ wollten.

Anders als der Hauptangeklagte haben die beiden den ganzen oder fast den ganzen Schaden bereits erstattet. Alle drei sind nicht vorbestraft.

Aufgeflogen waren die Bereicherungen durch die damalige Bank des Haupttäters. Wegen verdächtiger Geldeinzahlungen auf dessen Privatkonto schaltete sie die Steuerfahndung und diese dann die Staatsanwaltschaft ein – Verdacht der Geldwäsche.