Bochum. Einer Frau (68) ist in Bochum der Hals durchgeschnitten worden. Das Schwurgericht wies ihren Sohn als Täter in die geschlossene Psychiatrie ein.
Der 34-jährige Bochumer, der seine Mutter (68) in der gemeinsamen Wohnung an der Oskar-Hoffmann-Straße getötet haben soll, ist am Donnerstag vom Schwurgericht auf unbefristete Zeit in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden.
Der Frau war am 21. März mehrfach mit einem Messer der Hals durchgeschnitten worden. Zugestochen haben soll ihr Sohn, weil er von seiner Mutter Geld für seinen Cannabis-Konsum gefordert habe und deshalb wie schon am Tag zuvor Streit entstanden sei, so die Staatsanwaltschaft. Das konnte das Gericht im Prozess aber nicht sicher feststellen, so dass das Tatmotiv ungeklärt blieb.
Beschuldigter ist an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt
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Weil der 34-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt und nicht auszuschließen ist, dass er zur Tatzeit schuldunfähig war, konnte er zwar nicht „bestraft“ werden. Zum Schutz der Allgemeinheit wurde er aber auf unabsehbare Zeit in einem geschlossenen Krankenhaus untergebracht.
Bis zuletzt hat der Beschuldigte bestritten, seine Mutter getötet zu haben. Wer es denn getan habe, sagte er aber nicht. Er selbst hatte einige Stunden nach der Bluttat den Notruf gewählt: In seiner Wohnung liege eine leblose Person. Kurz darauf entdeckte die Polizei die Leiche auf dem Boden des Schlafzimmers. Auch das Gesicht war schwer verletzt worden.
Bundesgerichtshof wird das Bochumer Urteil überprüfen
Verteidiger Martin Gentz wird Revision einlegen, so dass der Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen wird. Schon seit der Tat ist sein Mandant vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.