Herne. Die Fitnessstudios müssen schließen - aber wer trägt die Kosten für die ausgefallenen Wochen? Die Herner Verbraucherzentrale weiß Bescheid.

Wenn im Lockdown Stepper und Hanteln im Fitnessstudio ungenutzt bleiben, geht das nicht nur auf Kosten der Figur, sondern auch ins Geld. Denn Fitnessstudioverträge haben meist eine mehrmonatige Laufzeit und die Gebühren gehen oft weiter vom Konto ab. „Trotz der schwierigen Situation für die Unternehmer: Kunden müssen sich nicht alles gefallen lassen“, sagt die Verbraucherzentrale NRW in Herne. Die wichtigsten Fakten:

Gutscheinlösung bei neueren Verträgen

Wer sein Fitnessstudio wegen Corona nicht nutzen kann, weil es geschlossen ist oder ein Notprogramm angeboten hat, der muss für die Zeit nicht den (vollen) Beitrag zahlen. Wurde der Vertrag vor dem 8. März 2020 geschlossen und der Beitrag bereits bezahlt, gilt die „Gutscheinlösung“. Verbraucher müssen dann einen Wertgutschein in Höhe der angefallenen Beiträge akzeptieren.

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Manche Studios bemühen sich laut Verbraucherzentrale konstruktiv um Lösungen wie ein Online-Fitness-Angebot oder eine kostenlose Verlängerung des Vertrags. „Sollte es finanziell machbar sein, sind solche Angebote durchaus akzeptabel. Es gibt aber keine Verpflichtung, auf solche Offerten einzugehen“, so die Verbraucherzentrale.

Verlängerungen der Vertragslaufzeit

Die im Vertrag genannte Laufzeit gilt auch dann, wenn das Fitnessstudio schließen musste. Die VZ ist der Ansicht, „dass Verlängerungen der Laufzeit, die die ausgefallenen Trainingszeiten ersetzen sollen, nur im Einvernehmen mit den Verbrauchern möglich sind.“ In der letzten Zeit seien allerdings einige Urteile ergangen, in denen anders entschieden wurde.

Ordentliche Kündigungen zum Ende der Vertragslaufzeit sind weiter möglich. Wichtig sei, dass die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werde. Ein Nachweis gelinge z.B. über ein Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht. Ab dem Zeitpunkt, an dem die fristgerechte Kündigung gilt, sollten die Zahlungen eingestellt werden.

Infos unter 02323 960 4250 oder herne@verbraucherzentrale.nrw.