Bochum. Die irregulären Corona-Impfungen in der Augusta-Klinik Bochum haben Folgen. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat einen Strafbefehl erlassen.
Die Staatsanwaltschaft Bochum hat ihre Ermittlungen bezüglich irregulärer Corona-Impfungen in den Augusta-KlinikenBochum abgeschlossen. Eine Führungskraft des Hauses ist wegen veruntreuender Unterschlagung von Impfstoffen verurteilt worden. Die Ermittlungen gegen eine andere verantwortliche Person des Krankenhauses ist indes mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt worden.
Auch interessant
Zum Start der Corona-Impfungen für das Klink-Personal war es Mitte Januar in den Augusta-Kliniken zu Unregelmäßigkeiten gekommen. So erhielten sowohl Klinik-Manager als auch mindestens zwei betriebsfremde Angehörige von Führungskräften im Augusta die Erst-Impfung gegen Covid-19, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt nicht impfberechtigt waren.
Staatsanwaltschaft Bochum verhängt nach Corona-Impfungen Geldstrafe
Mitarbeiter des Augusta sprachen gegenüber der WAZ von „klüngelhaftem Verhalten“, der Impfstoff werde im Haus quasi „unter der Hand“ vergeben. Nutznießer waren ein Elternteil und ein Ehemann von Klinik-Managern. Augusta-Geschäftsführer Thomas Drathen bat die Mitarbeiter der Evangelischen Stiftung Augusta in einem Sondernewsletter um Entschuldigung.
Die Staatsanwaltschaft Bochum nahm die Ermittlungen auf und beschlagnahmte Mitte März Impfunterlagen des Krankenhauses. Anlass waren die Berichterstattung der WAZ und zwei Strafanzeigen von Bürgern. „Diese enthielten keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse“, teilt die Behörde auf Anfrage mit.
Während das Verfahren gegen eine verantwortliche Person „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt wurde, beantragte die Staatsanwaltschaft gegen die zweite Führungskraft den „Erlass eines Strafbefehls wegen veruntreuender Unterschlagung“. Dieser ist nach einem Einspruch, der später wieder zurückgezogen wurde, mittlerweile rechtskräftig.
Konsequenzen?: Augusta-Chef kennt Ergebnis der Ermittlungen nicht
Auch interessant
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, beträgt die Geldstrafe 30 Tagessätze, also ein durchschnittliches verfügbares Monatseinkommen der verurteilten Person. Der Strafbefehl erlangt auch ohne öffentliche Verhandlung die Wirkung eines normalen Strafurteils.
Zu einer Bewertung dieses Ergebnisses und möglicher arbeitsrechtlicher Konsequenzen sieht sich Augusta-Geschäftsführer Thomas Drathen nicht imstande. „Ich kenne das Ergebnis der Ermittlungen nicht und habe auch keine Kenntnis über mögliche Strafanzeigen in diesem Zusammenhang.“
Laut Staatsanwaltschaft werden in der Tat selbst Beschuldigte nicht über gegen sie vorliegende Strafanzeigen informiert. Insbesondere dann nicht, wenn die Vorwürfe haltlos erscheinen oder keine Straftatbestände enthalten. Auch würden Arbeitgeber aus Datenschutzgründen natürlich nicht über Anzeigen und Ermittlungsergebnisse gegen ihre Mitarbeiter informiert, selbst wenn sie Unterlagen zur Verfügung gestellt haben.