Bochum. Die Staatsanwaltschaft Bochum untersucht die Impfungen im Augusta. Wurden Angehörige der Klinikleitung bevorzugt? Der Verdacht erhärtet sich.

Impfen gegen Covid-19, gleich zum Start auch Angehörige der Chefs – diese Impfpraxis im Augusta-Krankenhaus Bochum beschäftigt die Staatsanwaltschaft. Am 17. März kassierte die Behörde Impfunterlagen der Klinik. Ermittelt wird wegen des Anfangsverdachts der Unterschlagung. Im Fokus steht dabei konkret eine Führungskraft, die die Impfungen gegen Covid-19 zu verantworten hat.

Unmittelbar zum Start der Covid-19-Impfungen für das medizinische Personal in den Kliniken erhielten im Augusta-Krankenhaus Bochum nahe Verwandte der Klinikleitung die begehrte Spritze mit dem Vakzin von Biontech. Sie waren zu diesem Zeitpunkt nicht impfberechtigt.

Staatsanwaltschaft Bochum untersucht Corona-Impfungen in Augusta-Klinik

Nach WAZ-Informationen handelt es sich bei den Angehörigen um ein Elternteil eines Klinik-Managers und den Lebenspartner einer Führungskraft, der Leitender Angestellter der Klinik war.

Recht zügig sollen auch Chefärzte und weiteres Personal, das keinen Kontakt zu mit dem Coronavirus infizierten Patienten hatte, geimpft worden sein. Zeitarbeitskräfte in der Pflege, die auf der Corona-Intensivstation arbeiteten, erhielten indes kein Impfangebot.

Anfangs begründete Geschäftsführer Thomas Drathen diese Impfpraxis mit dem Willen „knappen Impfstoff vor dem Verfall retten zu wollen“ (19. 2.). Später gab er dann den Hinweis, dass es sich bei den Angehörigen um „zwei Palliativ-Patienten“ der Klinik handele. Gleichzeitig bat Drathen um Entschuldigung („Medizinisch richtig, ethisch unsensibel.“) und sorgte dafür, dass alle Leiharbeiter der Klinik ein Impfangebot erhielten (3. 3.) – wie es in allen anderen Krankenhäuser in Bochum zuvor üblich gewesen war.

Krankenhaus sichert Unterstützung bei der Aufklärung zu

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Die Staatsanwaltschaft Bochum leitete aufgrund der Berichterstattung noch im Februar ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Anfangsverdachts der Unterschlagung ein, wie sie am Gründonnerstag auf Anfrage mitteilte. Überführte Täter müssen mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen.

Mit einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts suchten Ermittler die Klinik dann am 17. März auf. Die zur Ermittlung erforderlichen Unterlagen seien aber freiwillig herausgegeben worden, heißt es. „Die Augusta-Krankenanstalt hat vollumfängliche Unterstützung bei der Sachverhaltsaufklärung zugesichert“, so die Staatsanwaltschaft.

Ermittlungen richten sich gegen eine fürs Impfen verantwortliche Person

Auch die Klinik legt in einer Stellungnahme Wert auf ihr kooperatives Verhalten: „Die Geschäftsleitung hat die Behörde unterstützt, ihr die entsprechende Organisation sowie die Abläufe in der Augusta-Impfstraße erklärt und auch für den eventuellen Fall weiterer Fragen ihre Zusammenarbeit zugesagt.“

Weitere Fragen dürfte es alsbald geben. „Aufgrund zwischenzeitlich gewonnener Erkenntnisse richtet sich das Ermittlungsverfahren nunmehr nicht mehr gegen Unbekannt, sondern gegen eine bei der Augusta-Krankenanstalt gGmbH beschäftigte Person“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Einen Namen nannte sie nicht, es gehe aber natürlich um eine für das Impfen verantwortliche Person.