Bochum-Dahlhausen. Allen Protesten zum Trotz will die Stadt Bochum Grabeland am Ruhrort in Dahlhausen zum Neubaugebiet machen. Die Kritik indes reißt nicht ab.

An der Ruhr in Bochum-Dahlhausen soll ein neues Wohngebiet entstehen. „Am Ruhrort“ heißt die Straße, an der das Grabeland liegt, auf dem in naher Zukunft 64 Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser stehen sollen. Dass Neubaugebiet ist umstritten. Kritiker sehen Umwelt- und Klimaaspekte nicht ausreichend berücksichtigt. Dennoch hält die Stadt Bochum an ihrem Vorhaben fest, über den Bebauungsplan 997 für Baurecht zu sorgen. Die neuen, überarbeiteten Pläne wurden gerade eben neu veröffentlicht.

Bochum: Umstrittenes Neubaugebiet an der Ruhr – Stadt legt Planung erneut aus

Bis 30. Juli können die Unterlagen eingesehen und Stellungnahmen dazu abgegeben werden. „Da muss ich mich jetzt erst einmal durcharbeiten und sehen, was nachgebessert wurde“, sagt Heike Schick von der Bürgerinitiative „Grabeland Am Ruhrort“, die am Wochenende noch eine Protestaktion vor dem Bahnhof Dahlhausen initiiert hatte. Nachbesserungen hatten nicht nur die Gegner des Neubaugebietes gefordert, sondern auch die Bezirksregierung Arnsberg. Von dort kamen speziell hinsichtlich des Lärmschutzes erhebliche Bedenken gegen die angedachte Bebauung.

Die alten Gärten sind längst verlassen, anstelle des Grabelandes an der Straße Am Ruhrort in Bochum-Dahlhausen soll ein Neubaugebiet entstehen.
Die alten Gärten sind längst verlassen, anstelle des Grabelandes an der Straße Am Ruhrort in Bochum-Dahlhausen soll ein Neubaugebiet entstehen. © FUNKE Foto Services | Olaf Ziegler

Deshalb hatte die Stadt Bochum im Januar unmittelbar vor der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke die Vorlage zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans zurückgezogen. Die Eingabe verschiedener Hinweise im Vorfeld der politischen Beratungen habe die Verwaltung „aus eigenem Antrieb und ohne rechtliche Verpflichtung dazu veranlasst, nochmals verschiedene Aspekte der Planung zu überprüfen, um allen Belangen und nachbarlichen Interessen gerecht zu werden“, heißt es aus dem Rathaus auf eine Anfrage der CDU in der Bezirksvertretung Südwest.

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Dies ist in der Zwischenzeit wohl geschehen. Laut Stadt wurden u.a. der Einwirkungsbereich des Gewerbebetriebes (Dr. C. Otto), der mit Bäumen versehene nördlich angrenzende Böschungsbereich und auch die Entwässerung von Privatgrundstücken nochmals genau betrachtet. „Diese Betrachtungen – auch zum Thema Schall – führen nicht zu einer Änderung des Bebauungsplanes“, heißt es in der Mitteilung.

Netzwerk kritisiert „Grundstücksgeschäft“

Es seien aber entsprechende ergänzende Aussagen in die Begründung des Bebauungsplanes einschließlich Umweltbericht sowie in das Schallgutachten aufgenommen worden, weshalb nun eine erneute Offenlage der Baupläne und Gutachten erfolge. Darin enthalten seien „ergänzendes Kartenmaterial und Erläuterungen in der Schallbegutachtung sowie eine gutachterliche Stellungnahme zum Umgang mit dem angrenzenden Baumbestand, wie auch Aussagen zur Entwässerung“.

„Angesichts der durchgeführten Überprüfungen gehen wir nach wie vor davon aus, nach erfolgter erneuter Auslegung den Satzungsbeschluss einholen zu können.“ Die Stadt rückt von ihren Plänen also nicht ab.

Bürgerbeteiligung

Bis zum 30. Juli findet die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die Unterlagen zum Bebauungsplan 997 (Am Ruhrort) können im Technischen Rathaus, Zimmer 1.0.210 (Foyer), Hans-Böckler-Straße 19, in der Innenstadt eingesehen werden. Kontakt: Tel. 0234/ 910 17 17 und bebauungsplanauskunft@bochum.de . Es können auch Termine vereinbart werden.

Online sind die Pläne und Gutachten auf www.bochum.de/bebauungsplaene zu finden.

Weitere Kritik gibt es indes vom Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung. Die Initiative wirft der Stadt vor, über ihre Wirtschafts-Entwicklungs-Gesellschaft mbH Bochum (WEG) im Grundstücksgeschäft Am Ruhrort „kräftig mitzumischen“. Im Grundbuch beim Amtsgericht Bochum sei seit Juni 2019 die WEG als Eigentümerin der für die Bebauung vorgesehenen Grundstücke eingetragen. Und seit Mai 2021 sei für die Grundstücke eine Eigentumsvormerkung auf den Investor, die Wilma Wohnen West Projekte GmbH, Ratingen, eingetragen.

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Anfang Juni 2021 hätten das Planungsamt und der Investor in einem Gespräch mit der Anliegerschaft „Am Ruhrort“ auf die Frage nach den Eigentumsverhältnissen geantwortet, es gäbe einen Zwischeneigentümer, der solle aber nicht bekannt gegeben werden, moniert das Netzwerk. Das sei soweit richtig, sagt Sven Frohwein, Sprecher der WEG, auf WAZ-Anfrage – und eine übliche Vorgehensweise.

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„Es ist nicht das erste Mal, dass wir Grundstücke ankaufen und für diese dann einen Investor suchen“, so Frohwein. „Das ist auch an der Hunscheidtstraße mit dem ehemaligen Kestermann-Gelände so gelaufen.“ Auch darüber habe man sich erst öffentlich geäußert, als das Ganze spruchreif war. Von daher werde die WEG auch jetzt zum Ruhrort nichts weiter sagen, „solange das Verfahren noch läuft“.