Bochum-Werne. Anwohner in Bochum-Werne wollen auf Gemeinschaftsflächen Planschbecken aufstellen. Die Wohnungsgesellschaft VBW verbietet das und nennt Gründe.
Die Gemüter in Werne sind erhitzt, dabei geht es um Abkühlung: Mehrere Anwohner am Staudengarten in Werne müssen bei den hohen Temperaturen auf das Planschen im Garten verzichten. Grund: Die Wohnungsgesellschaft VBW verbietet das Aufstellen von Planschbecken und Pools aus Gründen der Verkehrssicherheit.
"Wir haben hier jahrelang im Sommer die Planschbecken und Pools rausgeholt, und plötzlich soll das nicht mehr gehen", sagt Anwohnerin Alicia Gorazda. Sie erinnert sich noch genau an einen der ersten richtig heißen Tage im Jahr - die Freude bei den Kindern in der Siedlung war groß, bis ein Mitarbeiter der VBW auftauchte. "Er hat gesagt, dass alle Pools und Planschbecken auf der Gemeinschaftsfläche sofort abgebaut werden müssen", sagt die 20-Jährige. Auch Schaukel und Rutschen müssten abgebaut werden.
Kinder sind traurig
Auch Nachbarin Anita Bannasch kann das nicht verstehen: "Es ist immer jemand dabei und passt auf die Kinder auf", betont sie. Sie hat einen Nachbarn in Verdacht, die VBW aufgehetzt zu haben. "Wir bauen die Planschbecken abends wieder ab und sind sonst immer dabei. Was soll denn da passieren?", fragt die 43-Jährige. Ihrem Sohn Taylor (2) und ihrer Enkelin Mia (1) musste sie erklären, dass das Planschen auf einmal nicht erlaubt ist. "Sie verstehen das natürlich nicht richtig", sagt Bannasch. Gerade am zweiten Geburtstag von Taylor am vergangenen Samstag habe das Planschbecken gefehlt.
"Die Kinder sind traurig", sagt Mias Vater Justin Reimann. "Es geht ja nur um ein kleines Planschbecken und keinen großen Pool, der die Wiese zum Beispiel kaputt machen würde", sagt er. Beim Einzug habe es geheißen, die Gemeinschaftsfläche könne genutzt werden und die Siedlung sei kinderfreundlich. "Hier wird auch oft Fußball gespielt, hier wohnen sehr viele Kinder. Unter kinderfreundlich verstehe ich aber etwas anderes", sagt Anwohnerin Silvia Gorazda.
Eigentümer in Verantwortung
Die Kleinen haben nicht viele Alternativen zur Abkühlung: "Das Freibad hier wird ja aktuell umgebaut. Es gibt zwar einen Spielplatz hier um die Ecke, aber der ist immer sehr überfüllt", sagt Gorazda. Außerdem koste das Freibad Geld und es sei zeitaufwändiger, dorthin zu kommen. "Eine Abkühlung haben die Kinder nun nur durch einen Ventilator und vielleicht durch Wasserpistolen", bedauert Bannasch.
Bei der VBW kann Sebastian Weigandt den Ärger verstehen. "Es geht wirklich nicht darum, den Anwohnern etwas nicht zu gönnen, oder den Kindern den Spaß zu nehmen", betont der Sprecher. Als Grundstückseigentümer sei man aber in der Verantwortung, wenn doch etwas passiere. Bei der Rasenfläche vor den Wohnungen am Staudengarten handele es sich um eine Fläche, für die die VBW verantwortlich sei.
Gefahr des Ertrinkens
"Natürlich unterstellen wir niemandem, dass er nicht auf seine Kinder aufpasst, aber es kann immer Situationen geben, an die man vorher nicht gedacht hat: Man geht zum Beispiel mit seinem eigenen Kind in die Wohnung auf Toilette und in der Zeit fällt ein fremdes Kind in das Planschbecken und ertrinkt", sagt Weigandt.
Es müsse also gar nicht unbedingt darum gehen, ob man auf sein eigenes Kind aufpasse, sondern auch, ob das Planschbecken zu jeder Zeit beaufsichtigt ist. "Und da denken wir, das kann man schlecht gewährleisten", so Weigandt. Man sei in der Pflicht, solche Szenarien so gut es geht zu unterbinden. "Das klingt vielleicht übertrieben, aber Menschenleben hängen daran", so Weigandt.
Gefahr durch große Pools
"Gerade in der heutigen Zeit sind Planschbecken oft nicht mehr kleine Plastikbecken, da handelt es sich dann schnell um Pools mit einem Durchmesser von zwei Metern", sagt Weigandt. Sie seien vom Blickwinkel der Verkehrssicherheit noch gefährlicher.
Aus der Praxis weiß er: "Auch das Befüllen von Planschbecken und Pools, welches in Gemeinschaften häufig über den Allgemeinwasseranschluss erfolgt, sorgt oft für Querelen". Dieses werde nämlich über die Betriebskosten auf jeden Mieter umgelegt. "Das ist, wenn es so stattfindet, auch ein Stück weit unfair", sagt Weigandt.
Todesfalle Planschbecken
Ertrinken ist die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache bei Kindern. Ein Kind unter drei Jahren kann aber einer Wassertiefe von 5 cm ertrinken. So können auch Vogeltränken im Garten für ein Kleinkind zur Todesfalle werden.
Kinder ertrinken leise und tauchen nicht hektisch auf oder schnappen nach Luft: Sie gehen einfach unter und rühren sich nicht - während ahnungslosen Eltern in der Nähe stehen, sich unterhalten, lesen oder sich nur kurz umdrehen.