Bochum. Eine Millionenerbin hat Ärger mit dem Bochumer Gericht wegen Steuern. Sie soll polizeilich vorgeführt werden, weil sie dem Prozess fernblieb.

Eine Millionenerbin (56) soll demnächst vom Bochumer Amtsgericht Bochum polizeilich vorgeführt werden, weil sie nicht zu ihrem Steuerprozess erschien und auch keinen Grund oder gar eine Entschuldigung dafür hinterlegte.

Deshalb entschied der Richter, dass es einen neuen Termin gibt, vor dem dann Polizeibeamte bei ihr zu Hause anklingeln und sie ins Gericht begleiten.

Angeklagte hatte Vermögenswerte von rund 3,5 Millionen Euro geerbt

Die Angeklagte ist selbst Volljuristin und sollte am Dienstag im Justizzentrum am Ostring erscheinen. Von ihren verstorbenen Eltern hatte sie vor wenigen Jahren Vermögenswerte in Höhe von insgesamt rund 3,5 Millionen Euro geerbt. Entgegen ihrer Verpflichtung soll sie dann aber keine Erbschaftssteuererklärung abgegeben haben, trotz Aufforderung durch das Finanzamt Bochum-Süd, das auch über Bochum hinaus für Erbschaftssteuern zuständig ist. Die Angeklagte kommt aus Dortmund.

Laut Anklage soll sie Erbschaftssteuern in Höhe von 876.660 Euro hinterzogen haben.

Schulden beim Finanzamt Bochum-Süd sind vollständig geblichen

Mittlerweile hat sie zwar die Schulden beim Finanzamt Bochum-Süd beglichen, inklusive horrender Säumniszuschläge. „Bezahlt ist alles“, so ein Finanzbeamter. Allerdings steht noch das Strafverfahren aus. In der Hauptverhandlung wurde in den Raum gestellt, dass sie psychisch beeinträchtig sein könnte.

Sie hätte auch in Abwesenheit per Strafbefehl verurteilt werden können (bis zu einem Jahr Haft auf Bewährung), aber der Richter will sich lieber einen persönlichen Eindruck von ihr verschaffen, bevor er eine Entscheidung trifft. Außerdem soll noch geklärt werden, was es mit einer früheren Verurteilung wegen Untreue auf sich hat.