Herne. Ein Herner Ingenieur ist am Bochumer Landgericht zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil: Steuerhinterziehung.

Ein Bau- und Wirtschaftsingenieur aus Holsterhausen ist am Mittwoch am Bochumer Landgericht zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.

Richter Michael Rehaag zählte den Geschäftsmann in der Urteilsbegründung als „notorischen Steuerhinterzieher“ an. Dass der vorbestrafte Angeklagte und seine Verteidiger bis zuletzt sogar noch auf eine Bewährungsstrafe gehofft hatten, entlockte den Richtern nur Kopfschütteln. „Eine Bewährungsstrafe war für Sie Lichtjahre entfernt“, betonte Michael Rehaag.

Nach einer Vorstrafe einfach weitergemacht

Der 61-Jährige habe im Prozess allenfalls ein dürftiges Teilgeständnis abgelegt, so gut wie keine Einsicht gezeigt, „nullkommanull“ Schadenswiedergutmachung geleistet und sozusagen zur Krönung trotz einer Vorstrafe aus November 2016 sogar einfach dreist weitergemacht. „Sie haben danach sogar noch versucht, ihr System zu perfektionieren“, hieß es an die Adresse des Herners. Obendrein habe der Angeklagte im Prozess versucht, das Gericht mit billigen „Taschenspielertricks“ regelrecht für dumm zu verkaufen.

Die Richter der 6. Wirtschaftsstrafkammer waren nach mehr als fünfeinhalbmonatiger Verhandlungsdauer absolut sicher überzeugt, dass der Angeklagte mit Hilfe eines auf Verschleierung angelegten Firmengeflechts aus in- und ausländischen Gesellschaften insgesamt 490.000 Euro an verschiedenen Steuern (Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatzsteuer) hinterzogen hat.

Erzielte Gewinne bei Verkäufen wurden nie versteuert

Im Fokus des Prozesses stand ein Immobilienprojekt im Schwarzwald. Nach dem Kauf eines 12.000-Quadratmeter-Grundstücks im baden-württembergischen Calw für 310.000 Euro soll der Wirtschaftsingenieur danach mehrere taktische Weiterverkäufe getätigt, die dadurch erzielten Gewinne aber nie versteuert haben. „Nicht ein einziger Cent an Steuern ist gezahlt worden“, so Richter Michael Rehaag beim Urteil. Auch habe es komplett an einer ordnungsgemäßen Buchführung gefehlt. Der 61-Jährige, der beim Prozessauftakt im September 2019 noch in U-Haft gesessen hatte, dann aber gegen Meldeauflagen freigelassen worden war, hatte vor Gericht unter anderem erklärt, er habe die Abgabe der Steuererklärungen schlicht vergessen.

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Ihm droht nun auch der Widerruf der laufenden Bewährungsstrafe (eineinhalb Jahre Haft), so dass unterm Strich am Ende mehr als vier Jahre Gefängnis auf den Herner zukommen könnten. Das Urteil lautet auf Steuerhinterziehung.