Bochum. Nach einer Schenkung in Millionenhöhe stand ein Ehepaar in Bochum vor Gericht. Wegen Steuerhinterziehung. Aber die Anklage bestätigte sich nicht.

Ein 58-jähriger Mann ist am Landgericht Bochum vom Vorwurf freigesprochen worden, Schenkungs-und Umsatzsteuern in hohem Ausmaß hinterzogen zu haben. Es ging um Millionenwerte und auch um zwei Grundstücke in Bochum.

Der Mann saß mit seiner Ehefrau (59) auf der Anklagebank. Laut Anklage soll sie von ihrer Mutter Bargeld in Höhe von mehr als 1,3 Millionen Euro, ein Bankkonto mit einem Saldo in Höhe von mehr 12.000 Euro sowie fünf Immobilien im Wert von rund 970.000 Euro erhalten haben – alles im Wege einer Schenkung. Einen Großteil des geschenkten Bargeldes soll die Frau ihrem Ehemann überlassen haben. Mutmaßlicher Steuergesamtschaden: knapp 300.000 Euro.

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Außerdem sollte er mit Oldtimer-Motorrädern gehandelt haben und die Erlöse ebenfalls nicht dem Fiskus gemeldet haben.

Bochumer Verfahren gegen die Ehefrau wurde gegen Zahlung von 20.000 Euro eingestellt

Vor der 2. Wirtschaftsstrafkammer hielt die Anklage aber verschiedenen Gründen nicht stand. Die Geschäfte mit den Motorrädern erwiesen sich als reines Hobby, weshalb der Mann aus Castrop-Rauxel nicht im Sinne des Gesetzes als Unternehmer anzusehen und somit auch nicht umsatzsteuerpflichtig war. Außerdem stellte sich heraus, dass ihm aus gesetzlichen Gründen ein Schenkungsbetrag nur unter 500.000 Euro zuzurechnen war, und dieser ist für ihn als Ehepartner nicht schenkungssteuerpflichtig.

Das Verfahren gegen die Frau wird gegen Zahlung von 20.000 Euro ohne Urteil eingestellt, nachdem das Ehepaar bereits 130.000 Euro Steuern nachgezahlt hatte. (B.Ki.)