Bochum. Der Bochumer Anwaltverein kritisiert, dass Staatsjuristen vorzeitig geimpft werden können, Anwälte aber nicht. Der Minister wurde angeschrieben.

Der Bochumer Anwaltverein kritisiert, dass Rechtsanwälte – anders als Staatsanwälte, Richter und weitere Justizbeschäftigte – nicht vorzeitig geimpft werden können. Die Staatsdiener wurden in NRW der Impfgruppe 3 zugeordnet, die Anwälte nicht.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht dazu gehören sollten“, schreibt Jürgen Widder, Vorsitzender des Vereins, an seine Kollegen. „Niedersachsen verhält sich insoweit rechtskonform, ebenso sehen das Bayern, Hamburg, Thüringen und Berlin. Umso weniger verständlich ist die Rechtsauffassung in NRW.“ Sie sei „rechtlich fragwürdig“.

„Ein ganzer Berufsstand wird mit einem Federstrich aus dem System herausgestrichen“

„Ein ganzer Berufsstand, der mit der Justiz Garant für einen funktionierenden Rechtsstaat ist, wird mit einem Federstrich aus dem System herausgestrichen“, so Widder.

Die für Bochum zuständige Rechtsanwaltskammer Hamm sowie die Kammern in Düsseldorf und Köln haben diese Haltung auch in einem Schreiben an NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) geäußert.

„Es ist nicht ein ,Impfneid’, der uns umtreibt“

Widder: „Es ist nicht ein ,Impfneid’, der uns umtreibt. Es geht aber nicht an, dass aus einem Berufsgefüge heraus eine gesamte Profession entgegen der bundesweiten Verordnung ausgenommen bleibt. Dies gilt ganz unabhängig davon, ob die Verimpfung mit Astrazeneca aus der Priorisierung herausgenommen wurde.“ (B.Ki.)