Bochum. Seit der Nacht auf Samstag gilt in Bochum eine nächtliche Ausgangssperre. Bochums FDP-Chef hält das für falsch. Er legt Verfassungsbeschwerde ein.
In Bochum gilt seit der Nacht von Freitag auf Samstag eine Ausgangssperre. Fast in ganz NRW wird diese Maßnahme von Samstagabend an auch gelten. Der Bochumer FDP-Kreisvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Olaf in der Beek hält die Einschränkungen für falsch. Er kündigt für nächste Woche eine Verfassungsbeschwerde an.
Beantragen werde er vor dem obersten Verfassungsgericht in Karlsruhe auch eine einstweilige Anordnung gegen die Ausgangssperre, hieß es am Samstagnachmittag am Rande des digitalen FDP-Landesparteitags.
Auch interessant
Gegen das Bevölkerungsschutzgesetz gestimmt
„Diese nächtliche Ausgangssperre ist nicht nur in Bochum unverhältnismäßig. Selbst die Wissenschaftlichen Dienste haben in einem Gutachten rechtliche Zweifel an dieser Maßnahme angemeldet. Die Wirksamkeit ist mindestens umstritten. Ich halte sie daher für verfassungswidrig“, so Olaf in der Beek. Daher habe er nicht nur im Bundestag gegen das Bevölkerungsschutzgesetz gestimmt. „Ich habe mich auch dazu entschlossen, persönlich mit einzelnen Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion gegen das Gesetz zu klagen und mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.“
Aus Sicht der Kritiker sind die Ausgangsbeschränkungen „verfassungsrechtlich bedenklich, weil sie in die Bewegungsfreiheit der Menschen massiv eingreifen, ohne dass weniger starke Eingriffe, die genauso wirksam sind, ergriffen worden wären“. Die Ansteckungsgefahr von Corona richte sich nicht nach Uhrzeiten. „Ich bin daher zuversichtlich, dass diese pauschale Ausgangssperre keinen rechtlichen Bestand haben wird“, so in der Beek.
Auch interessant
FDP-Chef schlägt „gewichtete Inzidenz“ vor
Gestützt wird der Bundestagsabgeordnete von der FDP Bochum, so Felix Haltt, Fraktionsvorsitzender im Stadtrat und in der Beeks Stellvertreter in der Partei. Sie stehe hinter ihrem Abgeordneten und Kreisvorsitzenden. Maßnahmen sollten sich nicht allein an den Inzidenzwerten ausrichten, sondern auch andere Faktoren berücksichtigen. Zu einer „gewichteten Inzidenz“ gehöre etwa die Zahl der Impfungen und der freien Intensivbetten. „Im Infektionsschutzgesetz fehlen zudem Ausnahmen für Geimpfte und Genesene“, so in der Beek.