Bochum. Nach einer Sprengstoff-Attacke auf einen Geldautomaten im Ruhrpark Bochum ist ein 21-Jähriger verurteilt worden. Er bekam eine Haftstrafe.

Wegen eines Sprengstoff-Anschlags auf einen Geldautomaten der Postbank im Ruhrpark Bochum ist ein 21-jähriger Bochumer am Freitag vom Landgericht Bochum zu zwei Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt worden.

Der Angeklagte wollte Freispruch („Ich leugne, die Tat begangen zu haben“), aber die 3. Strafkammer ist vom Gegenteil überzeugt. Die Staatsanwaltschaft wollte sogar vier Jahre Jugendstrafe.

Der Angeklagte hatte schon einmal einen Juwelier in Bochum überfallen

Der Angeklagte ist wegen Raubüberfällen bereits massiv vorbestraft, unter anderem hatte er einen Juwelier in der Bochumer Innenstadt überfallen. Dafür saß er schon zweieinhalb Jahre im Gefängnis. Seit Juli 2020 sitzt er nun schon wieder in U-Haft – wegen der Postbank-Sache.

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Das erste Mal hatte er laut Urteil in der Nacht des 14. Juni (2.30 Uhr) mit einem noch unbekannten Komplizen in den Vorraum der Postbankfiliale gegangen. Ein über den Ausgabeschacht eingeleitete Gasgemisch explodierte zwar, konnte den Geldautomaten aber nicht aufsprengen, der Plan scheiterte.

Sprengstoff auf der Flucht im Ruhr Bochum weggeworfen

Eine Woche später (23.6., 1.55 Uhr) sollen die beiden erneut versucht haben, in dieser Filiale einen Geldautomaten zu sprengen. Doch weil sie gegen 1.55 Uhr von Arbeitern, die Werbeplakate klebten, gestört worden seien, sollen sie erneut ohne Beute getürmt sein.

Der Fall hätte wohl auch tödlich ausgehen können, denn der Angeklagte soll den äußerst gefährlichen Sprengstoff auf der Flucht im Ruhrpark weggeworfen haben. Dieser Versuch ist in der Haftstrafe mitberücksichtigt, ebenso eine Körperverletzung in Düsseldorf.