Bochum-Wiemelhausen. Neben dem ehemaligen Vonovia-Grundstück in Bochum-Wiemelhausen sind etliche Bäume gefällt worden. Anwohner wundern sich. Was dort geplant ist.
Auf den Satellitenaufnahmen von Google Maps sind sie noch zu sehen: Die reichen Dachkronen von Platanen, Buchen, Eichen, Ahorn, Rosskastanien. Doch inzwischen stehen die Bäume auf dem Grundstück an der Paulinenstraße/Ecke Paulstraße – gleich neben der ehemaligen Vonovia-Unternehmenszentrale – schon nicht mehr. Sie sind gefällt worden. „Ich war schockiert, als sie plötzlich alle weg waren, das ging ruckzuck“, sagt eine Anwohnerin, die seit Jahrzehnten hier wohnt.
Nur noch die Baumstümpfe sind übriggeblieben – ganze 27 Stück. „Manchmal wurden Meisenknödel in die Bäume gehängt, es war immer ein richtig schöner Grünstreifen“, bedauert die WAZ-Leserin. Sie fragt sich: „Warum mussten die Bäume gefällt werden?“ Und vielmehr noch: „Warum ist das jetzt erlaubt? Es ist doch längst Brutschutzzeit!“
Brutschutz bis September
Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen vom 1. März bis zum 30. September Hecken nicht gerodet, stark verkürzt oder Bäume gefällt werden.
Damit sollen Gehölze als Lebensraum und Niststätten für Vögel erhalten werden. Ausgenommen sind gärtnerisch genutzte Grundstücke und Sportplätze.
Ein Form- und Pflegeschnitt bei Hecken und beschnittenen Gehölzen ist möglich, wenn nur der Jahreszuwachs entfernt wird.
Die jährliche Brutschutzzeit hat am 1. März begonnen – dann ist Hecken schneiden, roden und Bäume fällen nur noch mit Ausnahmegenehmigungen erlaubt. Der Bußgeldkatalog listet für Nordrhein-Westfahlen Bußgelder von 40 bis 12.500 Euro bei Verstößen.
Bau von Mehrfamilienhäusern
In Wiemelhausen ist das aber nicht der Fall – Genehmigungen liegen vor. Ein Blick in das Ratsinformationssystem der Stadt Bochum hilft weiter: In einer Mitteilung erklärt die Verwaltung, was es mit der Baumentfernung auf dem Grundstück an der Paulstraße 10 bis 16 auf sich hat.
„Für den Neubau von Mehrfamilienhäusern in vier Blöcken mit zwei Tiefgaragen auf dem bisher unbebauten Grundstück wurde ein Antrag auf Entfernung von 30 Bäumen gestellt“, heißt es in der Vorlage, die die Bezirksvertretung Süd am 15. Dezember 2020 zur Kenntnis genommen hat. Drei von ihnen stehen jedoch noch – in ihnen brüten aktuell Vögel, sodass artenschutzrechtliche Gründe gegen eine Fällung sprechen.
Ausnahme in Brutschutzzeit
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat die Fällung als Ausnahme – auch in der Brutschutzzeit – erlaubt, „da ansonsten eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung nicht möglich ist oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann.“
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Viel ist noch nicht über den geplanten Neubau bekannt. Auf der Website des Essener Totalbauunternehmens „Harfid“ erfährt man jedoch: Geplant ist ein Neubau mit 95 Wohneinheiten. Fertig soll alles bereits Ende 2022 sein. Bauherr ist die „Lavida Wohnen 8. Verwaltungs GmbH“.
Nach Angaben der Stadt ist eine Kompensationsbepflanzung auf dem Grundstück selbst nicht möglich - Ersatzpflanzungen müssen daher auf anderen Grundstücken des Eigentümers oder in Form einer Ausgleichszahlung vorgenommen werden. In der Verwaltungsmitteilung heißt es: „Als Ersatz sind 76 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm zu pflanzen.“ Fest steht bereits, was mit der Esche, die der geplanten Tiefgaragenzufahrt an der Phillipstraße zum Opfer fällt, passiert: „Der Bauträger erwirbt den Baum und trägt die Rodungskosten. Ersatz wird an der Philippstraße geschaffen“, informiert die Vorlage.