Bochum-Linden. Der Verkauf des Helios-Krankenhauses in Bochum-Linden steht weiter im Fokus. Als potenzieller Käufer gilt Terragon Immobilien.

In der Bezirksvertretung Südwest stand am Mittwoch ein intensiv diskutiertes Thema auf der Tagesordnung: die Pläne rund ums Helios-Hospital. Der Bebauungsplan Nr. 1022 Axstraße/Keilstraße wird dafür aufgestellt. Ziel ist, das ehemalige Klinikgelände sowie die angrenzende Kinder- und Jugendpsychiatrie St. Josefs-Hospital samt zugehöriger Außenanlagen planerisch zu sichern und für zukünftige Nutzungen und eine bauliche Weiterentwicklung vorzubereiten.

Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Schulstandort sichern

Das Klinikum wurde Ende September 2020 geschlossen. Der Umgang des Eigentümers mit dem beschriebenen Areal sei „ungewiss“; es laufen offenbar Gespräche mit dem potenziellen Investor Terragon Immobilien AG mit Sitz in Berlin. „Seit über 20 Jahren entwickelt, baut und vermarktet Terragon Immobilien, die das gemeinsame Wohnen und Leben von Senioren komfortabel und sicher gestalten“, heißt es auf der Homepage des Unternehmens. Man habe sich „zu einem bundesweit führenden Spezialisten für die Entwicklung barrierefreier und qualitativ hochwertiger Senioren- und Pflegeimmobilien entwickelt. Ein Erfolg, der sich am besten in Zahlen ausdrücken lässt: Über 20 Jahre Erfahrung, deutschlandweit 20 Senioreneinrichtungen, mehr als 2.000 Wohneinheiten, rund 760 Pflegeplätze und ein Investitionsvolumen von 400 Millionen Euro sprechen für sich: Das ist unsere Antwort auf den demografischen Wandel.“

Zielsetzungen des Bebauungsplans, so betont Bezirksbürgermeister Marc Gräf: Sicherung von bestehenden Freiflächen und Außenanlagen des ehemaligen Klinikums für die Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Sicherung eines Schulstandorts sowie der Erhalt des Plangebiets als Standort für „überwiegend sozialen und gesundheitlichen Zwecken dienenden Nutzungen“.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sei auch zu prüfen, „ob das ehemalige Klinikgebäude von identitätsstiftendem Charakter und möglicherweise erhaltenswert ist“. Und ob das Areal „Potenziale für eine städtebaulich verträgliche bauliche Weiterentwicklung in Bezug auf Wohnbebauung oder die Erweiterung derbestehenden Nutzungen bietet“.

Bebauungsplan wird aufgestellt

Der Bebauungsplan soll Festsetzungen zur Sicherung der bestehenden Freiflächen enthalten, damit diese auch in Zukunft zur Nutzung durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Verfügung stehen. Diese seien daher von Bebauung freizuhalten oder als private Grünflächen für Spielfläche. Der Bebauungsplan soll zukünftige Nutzungen im Plangebiet einschränken. Und zur Sicherung des Schulstandortes soll eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule festgesetzt werden.