Bochum. Wie und bis wann kann ich Pauschalreisen stornieren? Worauf muss ich bei der Buchung achten? Eine Expertin der Verbraucherzentrale antwortet.
„Ich habe meine Reise vor längerer Zeit gebucht. Wie und unter welchen Bedingungen kann ich stornieren?“ „Ich habe eine Kreuzfahrt gebucht, die auch stattfindet, alle Ausflüge drumherum allerdings nicht.“ – Der Jahresurlaub beschäftigt viele Bochumerinnen und Bochumer, das hat eine Telefonsprechstunde gezeigt, die die Bochumer Verbraucherberatung in Kooperation mit der WAZ zum Weltverbrauchertag am Montag (15. März) veranstaltet hat. Juristin und Reiseexpertin Claudia Bracht hat Antworten gegeben.
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Wann eine Reise storniert werden kann, hängt von den individuellen Bedingungen ab: Gibt es eine Reisewarnung für das entsprechende Gebiet oder Land, ist bei Pauschalreisen eine kostenlose Stornierung möglich. „Man muss allerdings abwarten und schauen, wie es kurz vor der Reise ist“, so Verbraucherberaterin Bracht. Wenn man dann reisen dürfte, aber nicht möchte, muss man den ganzen Preis zahlen. Wer schon im Voraus storniert, erhält meist eine anteilige Erstattung – abhängig vom Vertrag.
Wann wird der Reisepreis einer Kreuzfahrt erstattet?
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Das Thema Kreuzfahrten beschäftigte während der Telefonberatung eine Bochumerin. Ob sie den Reisepreis wiederbekommt, weil die Kreuzfahrt zwar möglich, die Ausflüge aber nicht sind? „Da muss der Einzelfall betrachtet werden“, erklärt Bracht. „Es kommt darauf an, ob das Ausflugsprogramm mit zu der Hauptleistung gehört oder eine Nebenleistung ist.“ Eine kostenfreie Stornierung sei meist nur dann möglich, wenn die Ausflüge mit zu den Hauptleistung gehören, was häufig nicht der Fall sei. Die Hauptleistungen implizierten dann vor allem das Schiff, die Kabine und die Verpflegung. Bracht: „Wenn man nur an Bord sitzt und gar nichts machen kann, gehe ich schon davon aus, dass der Reisepreis erstattet wird.“
Drei Stunden hat sich die Verbraucherberaterin den Fragen der reisewilligen Bochumerinnen und Bochumer gestellt. „Die Aktion war erfolgreich, es gab viele Anrufe“, sagt sie. Hauptsächlich ging es um Pauschalreisen und deren Stornierung. Individualreisen oder die Erstattung von Flugreisen seien hingegen kein Thema gewesen.
Vorsicht bei Flexpreisen im Internet – Rat von Experten suchen
Der Kontakt zur Reiseexpertin
Die Verbraucherberaterin und Reiseexpertin Claudia Bracht weist darauf hin, dass die Corona-Pandemie kein Grund ist, bei dem Reiserücktrittsversicherungen greifen: „Die Pandemie ist höhere Gewalt, da ist die Versicherung raus.“
Wer Probleme bei Annullierung oder Stornierung eines Flugs hat, könne die kostenlose „Flugärgerapp“ der Verbraucherzentrale downloaden, die darstellt, welche Erstattungen es gibt und Beschwerden sowie Anträge direkt weiterleitet.
Fragen beantwortet Verbraucherberaterin Claudia Bracht. Sie bittet die Bochumerinnen und Bochumer darum, das Anliegen per E-Mail unter bochum@verbraucherzentrale.nrw zu schildern. Auch der telefonische Kontakt unter Tel. 0234/ 97473701 ist möglich.
Auch um die sogenannten Flextarife ging es am Montag. „Das sind besondere Lockangebote mit besonderen Konditionen“, so Bracht. Sie empfiehlt, vorsichtig zu sein – gerade bei Online-Buchungen. „Oft gibt es nur Stornierungszeiträume, die keiner braucht.“ Kunden sollten sich bei Flextarifen schriftlich absichern.
Auch die Reisebüroinhaberinnen Kerstin Post (Die Reisepost) und Petra Schicke (Reisehexen) empfehlen diese Absicherung, sie betonen aber: „Die Flextarife sind eine gute Möglichkeit für den Kunden, die Sicherheit bietet. Das gab es so im letzten Jahr noch nicht.“ Bei Flugreisen sei bei vielen Anbietern eine Stornierung bis zu 14 Tagen, bei Reisen ins Hotel ohne Flug sogar bis zu einer Woche vor Beginn möglich. Die beiden Reisebüroinhaberinnen warnen jedoch ebenfalls vor Buchungen im Internet – da Angaben im Kleingedruckten schnell übersehen werden.
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