Bochum. Ein Kurierdienst in Bochum hat einen Fahrer entlassen – weil Auftraggeber Amazon mit ihm unzufrieden war. Das Arbeitsgericht äußert Bedenken.

Darf ein Auftraggeber für Kurierfahrten die Entlassung eines Fahrers des beauftragten Unternehmens herbeiführen? So geschehen Ende 2020. Amazon hat einen für das Subunternehmen Ex-Log GmbH tätigen Fahrer „lebenslang und unverhandelbar gesperrt“. Über den Fall hat die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Bochum verhandelt.

Besagter Fahrer soll die Qualitätsansprüche von Amazon nicht erfüllt haben. Nach einer zweimaligen Nachschulung durch Ex-Log und Amazon, nach denen sich aber, so der Ex-Log-Geschäftsführer vor Gericht, nichts geändert habe, sei der Mann daher entlassen worden. „Wie sollte ich ihn weiter beschäftigen, wir fahren ausschließlich für Amazon?“ Als letzte Maßnahme sei er daher „geoffboarded“ worden, so offenbar der Jargon in der Branche. Die Düsseldorfer Ex-Log GmbH ist an vier Standorten in NRW für Amazon tätig, in Bochum vom Amazon-Lager an der Meesmannstraße in Riemke aus.

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Arbeitsrecht darf nicht ausgehebelt werden

Der Vorsitzende Richter Christian Vollrath sieht das „Dilemma“ des Kurierunternehmens, wie er sagt. Aber in Bezug auf die Kündigung habe er erhebliche rechtliche Bedenken. „„Das System beißt sich mit unseren Arbeitsrecht.“ Wenn eine Firma sich in Abhängigkeit von einem einzigen Auftraggeber begebe, sei das ihr Risiko. „Es kann nicht sein, dass von außen die Personalpolitik einer Firma diktiert wird. Das überschreitet eindeutig Grenzen.“ Zumal: Was der Fahrer sich genau habe zu Schulden kommen lassen, sei nicht geklärt. Außerdem sei die Entlassung ohne vorhergehende Abmahnung unverhältnismäßig.

Schriftlich abgemahnt worden sei der Fahrer, so der Ex-Log-Geschäftsführer, nicht, „weil in der Kurierbranche immer Druck herrscht. Und eine Abmahnung würde den Druck auf den Fahrer noch erhöhen.“

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Ex-Fahrer erhält Abfindung von 5000 Euro

Der Fahrer, vertreten durch einen Anwalt und unterstützt von einem Dolmetscher, geriet indes durch eine zweite Kündigung, die sein früherer Arbeitgeber im Januar ausgesprochen hatte, vor der Kammer in Bedrängnis. Grundlage für diese Kündigung waren anonyme Hinweise, die auf Facebook-Posts basieren. Darin ist die Rede davon, dass der Mann mehrfach nach Serbien gefahren und Mitfahrgelegenheiten angeboten habe, obwohl er krank geschrieben war. In Rede stand nun u.a. auch das Erschleichen von sozialen Leistungen. Am Ende einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich. Das Arbeitsverhältnis wird aufgrund einer ordentlichen und fristgerechten Kündigung zum 30. November 2020 beendet. Der Betrieb zahlt seinem früheren Fahrer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung von 5000 Euro brutto.

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