Bochum. Die Wahl der Arbeiternehmervertretung in den Aufsichtsrat des USB Bochum ist gegenstandslos. Das entschied das Arbeitsgericht. Es gab Formfehler.

Die Wahl der Arbeitnehmervertretung in den Aufsichtsrat des USB Bochum soll wiederholt werden. Das Arbeitsgericht Bochum hat die Wahl am Mittwoch für nichtig und gegenstandslos erklärt. Die 3. Kammer sah „Fehler im Wahlverfahren, die schwerwiegend sind“, wie Richter Dr. Christian Kallenberg sagte.

Am 30. September 2020 hatte das städtische Entsorgungsunternehmen drei Arbeitnehmer in den neunköpfigen Aufsichtsrat wählen lassen. Gewählt wurden neben dem Betriebsratsvorsitzenden Andreas Hemke die USB-Mitarbeiter Helge Beudel und Britta Rehbein. Auch sie haben die Verhandlung im Gerichtssaal verfolgt, ebenso wie die gesamte Unternehmensspitze, bestehend aus den Geschäftsführern Dr. Thorsten Zisowski und Christian Kley sowie Aufsichtsratsvorsitzende Martina Schmück-Glock.

USB Bochum hat ein falsches Gesetz angewendet

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Angefochten hatten die Wahl elf Arbeitnehmer des USB. Es ging um mögliche Formfehler beim Wahlausschreiben, bei der Briefwahl und der Öffentlichkeit der Stimmauszählung.

In Einzelheiten ist das Gericht gar nicht vorgedrungen, denn schon Grundlegendes war offenbar fehlerhaft. Die Wahl war mit einem falschen Gesetz und falschen Wahlvorschriften durchgeführt worden. Es hätte nicht wie geschehen nach dem Mitbestimmungsgesetz (gilt für Unternehmen ab 2000 Mitarbeiter), sondern nach dem Drittel-Beteiligungsgesetz gemacht werden müssen. Beim USB sind knapp 700 Menschen beschäftigt.

Außerdem sah die 3. Kammer einen Formfehler bei der öffentlichen Auszählung der Stimmen; sie hatte in der Kantine stattfinden sollen, lief dann aber im Besprechungsraum des Betriebsrates.

USB weist Vorwürfe der Manipulation entschieden zurück

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Anders als es anonym geäußert Vorwürfe aus USB-Reihen lanciert hatten, hatte das Gericht aber keine Hinweise auf eine vorsätzliche Manipulation. „Wir USB-Mitarbeiter wollen, dass die Arbeitnehmerrechte richtig im Aufsichtsrat vertreten werden und nicht durch Ja-Sager“, hatte es in einem Schreiben an die Presse geheißen. Solche Vorwürfe kamen bei der USB-Führung ganz schlecht an. Geschäftsführer Christian Kley: „Wir verwahren uns gegen den Vorwurf der Manipulation. Das hat uns sehr tief getroffen.“ Der Richter sagt, dass die Fehler „möglicherweise ein schlichtes Versehen“ gewesen seien.

Gegen das Urteil ist eine Beschwerde möglich

Die USB-Führung wollte die Klage abgewiesen haben. Fehler wurden zwar eingeräumt, am Wahlergebnis hätte dies aber nichts geändert. Gegen das Urteil ist eine Beschwerde möglich.

Aktuell sitzen im USB-Aufsichtsrat neben den drei Arbeitnehmervertretern sechs Vertreter der Stadt: Stadtbaurat Markus Bradtke, die Kommunalpolitiker Peter Reinirkens, Jörg Czwikla, Martina Schmück-Glock (jeweils SPD), Sebastian Pewny (Grüne) und Daniel Obitz (CDU).