Bochum. Schlaglöcher haben in Bochum viele Straßen zu Rumpelstrecken gemacht. Einige sind besonders betroffen. Es gibt Sperrungen.

Wegen Frostschäden werden in den nächsten Tagen möglicherweise mehrere Straßen in Bochum vorübergehend gesperrt. Nach der Hattinger Straße, die nun einige Tage zwischen Grottenstraße und Kleine Ehrenfeldstraße gesperrt war, wird nun auch die Heinrich-König-Straße dicht gemacht.

„Es sind eine Vielzahl von Straßen mit Schlagloch-Schäden betroffen“, teilte die Stadt am Freitag auf Anfrage mit. Beispielhaft nannte sie bestimmte Abschnitte auf folgenden Straßen: Cruismannstraße, Rottstraße, Alleestraße, Günnigfelder Straße, Varenholzstraße, Op de Veih, Mattenburg, Ruhrstraße, Eppendorfer Straße, Höntroper Straße, Stadtgartenring, Harpener Hellweg, Oberstraße, Werner Hellweg, Castroper Hellweg, Händelstraße, Prinz-Regent-Straße, Wasserstraße, Heinrich-König-Straße und Markstraße.

Genauer Überblick über die Gesamtschaden ist erst in zwei bis drei Wochen möglich

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Diese Liste könnte sich demnächst aber noch verlängern, denn nach nur wenigen Tagen seit Beginn des Tauwetters kann die Stadt noch keine Aussage zur weiteren Schadensentwicklung machen, erst in zwei bis drei Wochen, wie es heißt.

Um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, würden die aufgetretenen Schlaglöcher „umgehend verfüllt“. Weil dies aber nicht mehr alleine in der üblichen Arbeitszeiten zu bewältigen sei, ist am Samstag (20.) eine Sonderschicht geplant. Bei größeren Schadstellen beauftragt das Tiefbauamt auch externe Firmen.

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Die Heinrich-König-Straße wird ab Montag zwischen Hattinger Straße und Blankensteiner Straße gesperrt. Dsa soll rund eine Woche dauern. Anwohner haben aber weiter Zufahrt.

Autofahrer haben grundsätzlich keinen Haftungsanspruch

Bei Schäden am Fahrzeug wegen eines Schlaglochs habe ein Verkehrsteilnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadenersatz, sagt die Stadt. „Vielmehr muss nach der Straßenverkehrsordnung jeder Verkehrsteilnehmer seine Fahrweise den örtlichen Gegebenheiten anpassen.“ Daher müssten etwaige Ansprüche immer nur im Einzelfall geprüft werden.