Bochum. Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt gegen einen Polizisten. Er soll Ermittlungen bei Sexualstraftaten und Vermisstenfällen verzögert haben.

Bei der Bochumer Polizei sollen Akten zur Aufklärung von Sexualstraftaten liegen geblieben sein. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt einen Polizisten aus dem Kriminalkommissariat 12, in mehreren Fällen die Ermittlungen verzögert zu haben. Das teilte die Polizei auf Nachfrage mit. 

Warum die Akten liegen geblieben sind - ob aus Überlastung, einem Vergessen oder aus anderen Gründen - dazu möchte man bei der Polizei wegen der laufenden Ermittlungen keine Auskunft geben. Längere Bearbeitungszeiten seien bei Sexualstraftaten nicht ungewöhnlich, wenn etwa auf Gutachten zu DNA-Spuren gewartet werde, heißt es dazu nur.

Polizei Bochum: Foto-Fahndung nach Sex-Täter zu spät veröffentlicht

Bei Routine-Überprüfungen von Bearbeitungsfristen war aufgefallen, dass der Mann in drei Fällen Ermittlungsergebnisse erst sehr spät an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hatte. "Der Beamte war nahezu ausschließlich mit der Bearbeitung von kleineren und mittleren Vergehen im Bereich von Sexualdelikten befasst. Er war ein anerkannt guter Vernehmungsbeamter", sagt Polizeisprecher Frank Lemanis.

Sollte sich der Verdacht der Ermittler erhärten, könnte der Polizist wegen Strafvereitelung angeklagt werden. Auch disziplinarrechtlich drohen Konsequenzen. Der Polizist wurde bereits in eine andere Dienststelle versetzt, darf aber weiter arbeiten.  

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In einem nach Polizeiangaben minder schweren und strafrechtlich nicht relevanten Fall, soll der Polizist unter anderem dafür verantwortlich sein, dass eine Foto-Fahndung nach einem Sex-Täter später veröffentlicht wurde als möglich. Konkret hatte eine Überwachungskamera am 9. Februar 2019 das Gesicht eines Mannes gefilmt, als er eine Frau im Bus umarmen und küssen wollte. Obwohl das Amtsgericht das Foto im Dezember 2020 freigegeben hatte und die Freigabe die Polizei bereits Anfang Januar erreichte, wurde die Fahndung erst am 14. Januar öffentlich. 

Veröffentlichung von Fahndungsfotos dauert meist recht lange

Um ein Fahndungsfoto zu veröffentlichen, muss die Polizei vorher alle anderen Mittel ausgeschöpft haben. Dabei wird das Foto etwa mit den bereits im Polizeisystem vorhandenen Fotos von Straftätern abgeglichen und Zeugen werden befragt. Wird die Identität des Verdächtigen trotzdem nicht ermittelt, kann die Polizei einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen, dass das Foto aus der Überwachungskamera veröffentlicht wird.

Wird das schlüssig begründet, entscheidet am Ende das Amtsgericht im Regelfall ein bis drei Tage nach Antrag - fast immer positiv. Dieser Vorgang zwischen der eigentlichen Tat und dem Veröffentlichen eines Fahndungsfotos dauert in der Summe meist mehrere Monate. Dass sich die Veröffentlichung der Fahndung nach dem Sex-Täter noch einmal verzögert habe, sei ein Einzelfall, sagt Polizeisprecher Frank Lemanis. Strafrechtlich sei dieser Fall nicht relevant. Wie es sich bei drei Fällen zugetragen haben soll, zu denen die Staatsanwaltschaft derzeit ermittelt, dazu hüllt sich die Polizei in Schweigen. 

Staatsanwaltschaft sichtet derzeit sämtliche Verfahren des Polizisten 

Nach den Auffälligkeiten ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Bochum. "Wir sichten derzeit sämtliche Verfahren des Polizisten", sagt Oberstaatsanwalt Christian Kuhnert auf Nachfrage. Der Polizist sei bisher nicht vernommen worden. Weitere Angaben könne die Staatsanwaltschaft wegen der laufenden Ermittlungen derzeit nicht machen. Das disziplinarrechtliche Verfahren - zuständig ist aus Neutralitätsgründen das Polizeipräsidium Essen - liegt bis zum Ende der strafrechtlichen Ermittlungen auf Eis. 

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