Bochum/Witten/Herne. . Die Veröffentlichung von Bildern mit Verdächtigen bringt die Polizei oft in Stunden auf die richtige Spur. In bis zu 70 Prozent mit Erfolg.
- Mit Hilfe von Foto-Fahndungen schafft es die Polizei oft, Tatverdächtige binnen ein oder zwei Tagen zu ermitteln
- Gerade die Schnelligkeit und die hohe Reichweite des Internets samt Social Media sind dabei eine große Hilfe
- Die Polizei warnt aber, privat gemachte Fotos von Verdächtigen auf das eigene private Internetprofil zu stellen
Bei der Suche nach einem unbekannten Täter hat die Polizei ein äußerst erfolgreiches Werkzeug, auch in Bochum, Witten und Herne. Es ist die Fahndung mit einem Foto des Verdächtigen. Gerade in der schnellen Internet- und Social-Media-Welt mit ihrer hohen Reichwerte haben die Ermittler gute Karten.
Polizeisprecher Volker Schütte sagt, dass in geschätzt 60 bis 70 Prozent der Fälle die gesuchte Person schnell ermittelt werden kann, weil aus der Bevölkerung Hinweise auf der Wache eingehen. „Meistens innerhalb des ersten oder zweiten Tages klärt sich so ein Fall.“
In Bochum gibt es Fahndungen alle paar Tage
Fotofahndungen gibt es in Bochum alle paar Tage. Erst am Freitag, 17. November, gelangen der Polizei zwei Treffer. Kurz darauf startete sie einen weiteren Versuch und sucht mit Foto einen Räuber.
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Das Foto von ihm aus der Überwachungskamera ist mäßig. Trotzdem sagt Schütte: „Wir haben aber festgestellt, dass auch Fotos zum Erfolg geführt haben, deren Qualität schlecht war.“ Wegen der dennoch erkennbaren Statur und Kleidung könne man durchaus Rückschlüsse auf den Täter ziehen.
Schnelle Rückmeldung der Bürger
Manchmal klingelt schon nur eine Stunde nach Veröffentlichung auf den Online-Portalen der Medien und in den gedruckten Zeitungen das Telefon in den zuständigen Kommissariaten, deren Telefonnummer angegeben worden ist, manchmal kommt aber auch überraschenderweise gar nichts.
Ob ein Foto (oder ein Phantomfoto) veröffentlicht wird, entscheidet ein Richter. Bei eher kleinen Delikten wie Ladendiebstahl muss die Polizei aus Datenschutzgründen erst ohne Foto ermitteln, bevor das Gericht ein solches zur Veröffentlichung freigibt, so dass alles mehrere Monate dauert. Grund: Wenn jemand mit vollem Gesicht als Tatverdächtiger in den Medien steht, ist das ein starker Eingriff ins Persönlichkeitsrecht – und das steht bei Ladendiebstahl zunächst in keiner Relation zur Schwere des Delikts. Bei Mord oder bewaffnetem Raub dauerte die Freigabe aber nur Stunden oder wenige Tage.
>>> INFO: Handy-Fotos könnten hilfreich sein
- Die Polizei bittet Tatzeugen, mit dem Handy zu fotografieren – und die Bilder der Polizei zu geben. Keineswegs sollte man die Bilder privat ins Netz stellen. Die Kripo sieht das kritisch. „Davor warnen wir ausdrücklich“, sagt Schütte. Das könnten ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte und eine falsche Verdächtigung sein.