Bochum-Ost. Im Streit um eine Resolution in der Bezirksvertretung Bochum-Ost sah die AfD einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung. Laut Rechtsamt zurecht.

Die erste Sitzung der neu zusammengesetzten Bezirksvertretung Bochum - Ost am 5. November hatte noch gar nicht richtig begonnen, da gab es schon den ersten Aufreger: Die AfD sah in dem Verlesen einer Resolution gegen Rechts einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung . Zurecht, wie das Rechtsamt der Stadt Bochum jetzt entschied.

An dieses hatte sich die AfD-Fraktion nach der Sitzung mit einer Beschwerde gewandt – und Recht bekommen. Die beiden Vertreter der „Alternative für Deutschland“ beriefen sich auf Paragraf 2, Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Demnach müssen Resolutionen den Fraktionen zwei Arbeitstage vor dem Sitzungstag vorliegen . Dies war in diesem Fall nicht geschehen.

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In der Niederschrift der Sitzung wurde entsprechend berücksichtigt: „Aufgrund des Paragraf 2, Absatz 4 der Geschäftsordnung (GeschO) war die fristgemäße Einreichung in die Bezirksvertretung nicht gewahrt .“ Offiziell gelte die Resolution als nicht eingebracht, teilt Verwaltungsstellenleiter Frank Riepen mit. Dies werde nun für die nächste Sitzung am Donnerstag, 3. Dezember, 16 Uhr, in der Willy-Brandt-Gesamtschule Werne nachgeholt – fristgerecht.

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