Bochum. Ein 23-jähriger Mann ist wegen eines Sexualverbrechens in Bochum in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Er ist schuldunfähig.

Nach einem besonders schweren Sexualverbrechen in Bochum-Querenburg ist ein 23-jähriger Mann vom Landgericht auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Er gilt wegen einer paranoid halluzinatorischen Psychose als schuldunfähig. Deshalb kann er für die Tat nicht verantwortlich gemacht werden. Zum Schutz der Gesellschaft wird ihm aber trotzdem seine Freiheit genommen. Schon seit der Tat lebt er hinter Gittern.

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Am vergangenen 15. April gegen 21.45 Uhr war eine 47-jährige Bochumerin in einem Grüngürtel der Laerheidestraße von hinten attackiert und zu Boden gerissen worden. Der Täter zog sie teilweise aus und wollte sie vergewaltigen . Mit sich führte er eine Schere und ein massives Sex-Spielzeug. Er soll ihr seine Hand tief in den Rachen gedrückt haben; so tief, dass sie nicht mehr richtig atmen konnte und Todesangst hatte.

Bochumer Richter lobt den Zeugen für seine Zivilcourage

Nach Hilferufen entdeckte ein Zeuge (25) den Täter, so dass dieser von der Frau abließ und weglief. Mit großem Mut rannte der Zeuge ihm hinterher und konnte ihn trotz Gegenwehr am Boden fixieren, bis die Polizei kam, die er trotz seiner brenzligen Lage noch selbst am Handy alarmierte. „Respekt!“, lobte ihn der Richter.

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Der Beschuldigte gab im Prozess an, keine Erinnerungen an das Verbrechen zu haben. Allerdings trat er den Vorwürfen auch nicht entgegen. Die Tat tue ihm leid. Er war schon vorher in psychiatrischer Behandlung und zur Tatzeit alkoholisiert.

Seinem Verfolger hatte er im Gerangel erklärt, dass er mit dem Coronavirus infiziert sei. Das stellte sich später aber als falsch heraus.