Bochum. Wegen versuchter Vergewaltigung einer Frau (47) Bochum steht ein 23-Jähriger vor Gericht. Die Tat war äußerst brutal. Die Frau leidet bis heute.
Dieses Verbrechen war alptraumhaft. Eine Fußgängerin (47) ist vor einem halben Jahr auf offener Straße in Querenburg von einem ihr völlig unbekannten Mann so massiv sexuell attackiert worden, dass sie bis heute schwer darunter leidet. Als ihr der mutmaßliche Täter (23) am Mittwoch vor dem Landgericht gegenüber saß und der Staatsanwalt das ganze Geschehen damals minuziös vortrug, zitterte die Frau. Bis heute wird sie psychologisch betreut, wie ihr Anwalt Reinhard Peters sagt.
Nach Darstellung des Staatsanwalts ging die Frau am Abend des 15. April gegen 21.45 Uhr über die Laerheidestraße. Ein unbekannter Mann verfolgte sie. Als sie stehenblieb, um ihn passieren zu lassen, griff er sie an. Er brachte sie in einem Gebüsch zu Boden und fixierte sie mit seinem Körpergewicht, die Frau rief um Hilfe. Dann drückte der Täter ihr seine Hand in den Rachen; so tief, dass sie nicht mehr richtig atmen konnte und Todesangst hatte.
Mutiger Zeuge aus Bochum verfolgte den Täter und überwältigte ihn
https://www.waz.de/staedte/bochum/versuchte-vergewaltigung-in-bochum-corona-test-negativ-id228917841.htmlDann zog der Täter der Frau, die einen kleinen Hund dabei hatte, teilweise aus und wollte sie vergewaltigen. Bei sich führte er eine Schere und ein massives Sex-Spielzeug. Durch die Hilferufe wurden zwei Anwohner – Mutter und Sohn (25) – auf den Überfall aufmerksam, weshalb der Täter vom Opfer abließ und die Flucht ergriff. Der 25-Jährige rannte ihm hinterher und wurde mit der Faust geschlagen. Trotzdem konnte der Zeuge seinen Gegner niederringen und am Boden fixieren, bis die Polizei ihn festnahm.
Seitdem saß er zunächst in der JVA Bochum, ab 31. Juli dann in einer geschlossenen Psychiatrie. Ein ärztliches Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Beschuldigte an einer paranoid halluzinatorischen Psychose erkrankt ist und eine „krankhafte seelische Störung“ hat. Die Tat sei Ausdruck dieser Störung. Eine Schuldunfähigkeit könne nicht ausgeschlossenen werden. Deshalb wird die 1. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Dr. Thorsten Fülber jetzt prüfen, ob der Beschuldigte auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen wird, weil er für die Allgemeinheit gefährlich wäre.
Beschuldigter sagt, er können sich an die Tat nicht erinnern, bittet aber um Entschuldigung
Zum Prozessauftakt machte der Mann, der einen Mundschutz trug, keinerlei Angaben. Wohl aber überreichte Verteidiger Martin Gentz dem Gericht eine handschriftliche Erklärung des 23-Jährigen. Darin heißt es, dass er sich nicht an die Tat erinnern könne, aber trotzdem um Entschuldigung bitte.
Das Opfer erlitt damals u.a. zahlreiche Schürf- und Kratzwunden und Schmerzen im Hals. Der Retter erlitt eine Platzwunde an der Lippe und Kratzwunden. Beide sollen am nächsten Verhandlungstag (26. Oktober) als Zeugen aussagen.
Wohnhaft ist der Beschuldigte in den Niederlanden. Warum er sich damals in Bochum aufhielt, ist noch unklar. Am Tatort gab er noch an, mit dem Coronavirus infiziert zu sein. Das erwies sich aber als falsch.