Bochum. Ein Bochumer (42) war in der Nacht zum Samstag (14.) mit 1,66 Promille unterwegs. Insgesamt zog die Polizei drei Fahrer aus dem Verkehr.
Gleich drei E-Scooter-Fahrer wurden am vergangenen Wochenende in Bochum von der Polizei gestoppt: Sie waren unter Alkoholeinfluss unterwegs. Der fragwürdige Spitzenreiter hatte knapp 1,7 Promille Alkohol im Blut. Die Polizei warnt : E-Scooter sind keine Spielzeuge. Einen 46-jährigen Bochumer auf einem E-Scooter zogen die Beamten am Samstag, 14. November, gegen 22 Uhr auf dem Handwerksweg aus dem Verkehr. Er war zusammen mit seiner Ehefrau unterwegs, die ihn auf einem Fahrrad begleitet hatte. Ein Atemalkoholtest bei dem 46-Jährigen ergab einen Wert von 0,6 Promille.
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Führerscheine wurden sicher gestellt
Am frühen Sonntagmorgen, 15. November, fuhr ein 26-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Bochum auf der Unteren Marktstraße. Polizisten stoppten ihn gegen 1 Uhr morgens. Hier ergab der Atemalkoholtest 1,3 Promille. Ein 42-jähriger Bochumer war am Samstagmorgen gegen 0.30 Uhr auf der Hansastraße in Wattenscheid mit seinem E-Scooter auf dem Gehweg unterwegs. Polizeibeamte kontrollierten ihn, ein Atemalkoholtest ergab 1,66 Promille – der Spitzenwert an diesem Wochenende. In allen drei Fällen kamen die E-Scooter-Fahrer mit zur Wache, wo ihnen eine Blutprobe entnommen wurde. Zudem stellten die Beamten die Führerscheine der Fahrer sicher.
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Es kann teuer werden und Punkte drohen
Die Polizei warnt: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, kein Spielzeug. Das bedeutet: Fahrten auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen sind tabu. Das Mindestalter für die Benutzung liegt bei 14 Jahren. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt dagegen vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist.
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Straftat, wenn Ausfallerscheinungen vorliegen
Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt keine E-Scooter führen.
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