Gladbeck. Bei dem Versuch, mit einem E-Scooter einen Bürgersteig hochzuspringen, hat sich ein Gladbecker verletzt. Und eine Strafanzeige droht auch noch.

Betrunken und dann auch noch unter dem Einfluss von Drogen: Ein 46-jähriger Gladbecker hat einen Unfall auf der Gildenstraße zwar nur leicht verletzt überstanden – aber der Vorfall hat wohl ein juristisches Nachspiel für ihn.

Dem Gladbecker wurden nach dem Unfall Blutproben entnommen

Laut Polizei hatte der Gladbecker versucht, mit einem E-Scooter den Bordstein hochzuspringen. Dabei stürzte er und verletzte sich leicht. Und es kam heraus, dass der Mann Alkohol und Drogen konsumiert hatte. Ihm wurden Blutproben entnommen.

Außerdem erwartet den Gladbecker eine Strafanzeige. Beim Fahren mit einem E-Scooter gelten nämlich, so die Polizei, dieselben Alkoholgrenzen wie beim Autofahren. Ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und Punkte. Ab 1,1 Promille handelt es sich sogar um eine Straftat. Um eine Straftat kann es sich auch dann schon handeln, wenn ein E-Scooter Fahrer mit 0,3 Promille in einen Unfall verwickelt ist. In der Probezeit und unter 21 Jahren ist die Kombination Alkohol und E-Scooter komplett tabu.

Anmerkung der Redaktion: Der Polizei ist ein Versehen unterlaufen, der Unfall war bereits Anfang August.