Bochum. Ein Rentner (66) ist wegen eines Schusses mit einem Luftgewehr auf ein Kind verurteilt worden. Er hatte sich über Klingelmäuschen geärgert.

Der Rentner (66) schaute damals im Wohnzimmer in Bochum-Dahlhausen Fußball im Fernsehen. Dabei fühlte er sich von Kindern vor dem Haus gestört. Aus Wut schoss er mit einem Luftgewehr auf eines der Kinder. Dafür wurde er am Freitag vom Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Es war der 29. Mai 2019 in einem Mehrfamilienhaus, 20 Uhr. Draußen vor dem Balkon des damaligen Schützenbruders spielten mehrere Kinder; wegen der Lautstärke fühlte er sich genervt. Laut Anklage soll er die Kinder zunächst beleidigt haben; die Begriffe, die Staatsanwalt Klaus-Peter Kollmann vorlesen muss, sind ordinäre und sexualisierte Schimpfwörter. Zudem habe er den Stinkefinger gezeigt. Die Kinder sollen sich aber wenig beeindruckt gezeigt und dazu übergegangen sein, Klingelmäuschen bei dem Rentner zu machen.

Projektil traf das Kind aus Bochum am Oberschenkel

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Daraufhin rastete er aus. Er griff zu einem Luftgewehr, trat auf den Balkon und schoss auf einen damals sechsjährigen Jungen. Das Diabolo-Projektil traf ihn am Oberschenkel. Der junge erlitt eine kleine blutende Wunde und einen Bluterguss.

„Er hat die Nerven verloren“, sagte Verteidiger Egbert Schenkel über seinen Mandanten. „Richtig erklären kann er sich das gar nicht, welche Sicherungen ihm da durchgeknallt ist.“ Zur Tatzeit hatte sein Mandant etwa 0,5 Promille Alkohol im Blut.

Die Polizei fand beim Rentner drei weitere Waffen: ein weitere Langwaffe und zwei Schreckschusspistolen. Die Polizei beschlagnahmte die Waffen und verbot ihm, jemals wieder welche zu besitzen. Im Prozess verzichtete der nicht vorbestrafte Rentner denn auch auf die Rückgabe.

„Es tut mir alles sehr leid. Ich bereue die Tat“

Ohnehin wirkte er völlig zerknirscht. „Es tut mir alles sehr leid. Ich bereue die Tat. Ich werde selbst nicht fertig damit. Sobald ich liege, kommt alles in den Kopf.“

Nach dem Schuss ließ er sich drei Wochen stationär psychiatrisch behandeln. Bis heute ist er ambulant in Behandlung.

Rechtsanwalt Lutz Eisel, der den Jungen vertrat: „Er hatte lange Zeit große Angst, wenn er zu dem Balkon hochgeguckt hatte.“

Der Schuss hätte „auch ins Auge gehen können“

Staatsanwalt Kollmann nannte die Tat „ein hochgefährliches Verhalten“, das auch zum Tode hätte führen können. Richterin Monika Franz meinte: „Es hätte im wahrsten Sinne des Wortes ins Auge gehen können.“

Das Gericht verhängte neun Monate Haft auf Bewährung. Außerdem muss der Täter 500 Euro an den Jungen zahlen. Der Vorwurf der Beleidigung wurde fallengelassen: Das räumte der Angeklagte nicht ein. Es war mit Blick auf den Schuss auch nicht mehr entscheidend.

Aus seinem Schützenverein ist der Rentner nach dem Vorfall ausgetreten.