Bochum. . Der Schuss mit einem Luftgewehr auf ein Kind ist Thema einer Mitgliederversammlung eines Schützenvereins. Dort ist der Beschuldigte Mitglied.

Der ältere Mann aus Oberdahlhausen, der laut Polizei vom Balkon seiner Wohnung auf einen sechsjährigen Nachbarsjungen geschossen hat, muss möglicherweise um die Mitgliedschaft in seinem Schützenverein bangen. Unabhängig von dem Vorfall hat der Verein am morgigen Donnerstag (6.) eine Mitgliederversammlung anberaumt. Nun wird dort auch über den Schuss auf das Kind geredet. Das sagte am Dienstag der Vorsitzende des Vereins der WAZ. Weitere Angaben wollte er zu dem Vorgang nicht machen. Der Beschuldigte soll dem Vorstand des Vereins angehören.

Am vergangenen Mittwochabend (29. Mai) gegen 20.10 Uhr hatten der Sechsjährige und ein paar Freunde Klingelmännchen in der Nachbarschaft gemacht, bestätigt die Polizei. „Ein Anwohner fühlte sich dadurch massiv gestört, ging auf den Balkon und gab von dort einen Schuss ab.“ Ein so genanntes Diabolo-Projektil traf den Jungen am Bein und verletzte ihn leicht. Im Krankenhaus wurde er ambulant behandelt.

Weitere Vernehmung bei der Polizei steht an

Jetzt ermittelt die Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Um ein normales Luftgewehr zu besitzen, braucht man zwar keinen kleinen Waffenschein; sie sind ab 18 Jahren frei verkäuflich. Allerdings ist das Schießen auf der Straße streng verboten. Nur in einem privaten, umfriedeten Raum ist es erlaubt. Die Mehrzahl der Schützen bewahrt ihre Waffen nicht zu Hause, sondern verschlossen im Verein auf.

Neunjähriger Junge springt aus Angst hinter ein Auto

Auch ein neunjähriger Junge aus der Nachbarschaft war von dem Drama betroffen. „Er sprang hinter ein Auto vor lauter Angst“, berichtete seine Großmutter der WAZ. Zwei Schüsse habe der Junge gehört. In Erinnerung geblieben sei ihrem Enkel auch das Gesicht des Schützen: „Der hat so gelächelt und gegrinst.“

Um den Jungen auf andere Gedanken zu bringen, habe er den Tag darauf gut versorgt in einer anderen Stadt verbracht. Sollte der Jungen das Erlebnis nicht verarbeiten können, behält sich die Familie zivilrechtliche Schritte gegen den Schützen vor.

Der Mann war noch am Tatabend in seiner Wohnung festgenommen und mit zur Wache an der Uhlandstraße gebracht worden. Nach einer Vernehmung wurde er aber am selben Abend wieder entlassen. Die Tatwaffe sowie ein weiteres Luftgewehr und zwei Schreckschusswaffen wurden einbehalten, so die Polizei. In Kürze soll er erneut vernommen werden, diesmal in der Wache Wattenscheid. Auch der verletzte Junge und seine Mutter sollen dort befragt werden.

Weil zunächst unklar war, ob von dem Schützen auf dem Balkon weitere Gefahr ausging, hatten sich die Beamten für die Festnahme extra Schutzwesten angelegt. Auch zivile Kräfte vom mobilen Einsatztrupp waren vor Ort.

Zu Boden gebracht und gefesselt

Weil der Anwohner nach dem Klingeln an seiner Wohnung nicht sofort geöffnet haben soll, sprach ihn die Polizei energischer an. Als er dann doch öffnete, wurde er zur Eigensicherung der Polizei zu Boden gebracht und gefesselt. Zur Tatzeit war er leicht alkoholisiert.