Bochum-Gerthe. Die Ecosoil GmbH will mit ihrem Betrieb nach Bochum-Gerthe ziehen. CDU-Ratsherr Roland Mitschke hält Bedenken der Sozialen Liste für überzogen.

Der Planungsausschuss befasste sich in seiner letzten Sitzung mit dem Bauvorhaben in Gerthe auf dem Gelände der ehemaligen Philippine GmbH &CO Dämmstoffsysteme am Bövinghauser Hellweg. Der Antragsteller Ecosoil Nord-West GmbH plant die Umsiedelung seines Betriebes an der Rensingstraße zum Standort im Bochumer Norden. Die Stadt hält das Vorhaben – vorbehaltlich aller Gutachten – für genehmigungsfähig. Anders die Soziale Liste im Bochumer Norden: Sie hat Bedenken, weil sie Belastungen durch zu viel Lkw-Verkehr vermutet. CDU-Ratsmitglied Roland Mitschke, ebenfalls aus Bochum-Nord, hält die angeführten 300 Lieferungen täglich für „sehr überzogen“.

Bochumer Unternehmen will das Gesamtgrundstück übernehmen

Ecosoil würde das Gesamtgrundstück mit ca. 33.388 Quadratmetern übernehmen. Es handelt sich um eine Anlage zur Behandlung und zeitweisen Lagerung von Abfällen (Bodenaufbereitungsanlage). Es werden, so erklärt das Bauordnungsamt, ausschließlich nicht gefährliche, mineralische Böden angenommen. Gebäudeteile der ehemaligen Philippine werden abgerissen.

Das bestehende Bürogebäude wird erweitert, des Weiteren wird im Bereich der Lkw-Waage ein Bürocontainer aufgestellt. Geplant sind eine Werkstatt und ein Reifenwasser-Recyclingtank. Das gesamte Gelände ist in Betriebseinheiten unterteilt. Die angelieferten Materialien werden in dreiseitig geschlossenen Lagerboxen abgeladen. Die Lagerung und Behandlung findet auf definierten Freiflächen und in zwei auf dem Gelände stehenden Hallen statt.

Die Böden werden durch Sieben behandelt

In der mechanischen Aufbereitung werden die Böden durch Sieben behandelt. Die Staubentwicklung wird durch Feinbedüsung und Berieselung jeweils mittels Teilkreisregner minimiert. Zudem ist der Arbeitsbereich mit einer Überdachung und teils geschlossenen Wänden eingehaust. Aufbereiteter Boden wird in die Boxen oder in die Lagerhallen gebracht und eingelagert. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht nicht. Im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) ist gewerbliche Baufläche/Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen dargestellt. Zwei Landschaftsschutzgebiete grenzen an das Betriebsgrundstück heran. Die Entfernung zur nächsten Bebauung beträgt ca. 250 m.

Laut Verwaltung liegt dann eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird wie Lärm, Staub, Erschließung.

Gutachten über Lärm, Staub und Verkehr

Es wurde ein Geräuschgutachten und eine Vorabschätzung der Staubimmissionen zur Prüfung vorgelegt. Des Weiteren wird noch ein Verkehrsgutachten aufgestellt. Wenn die Prüfung der Gutachten positiv ausfällt und naturschutzrechtliche Bedenken nicht bestehen, wird die Verwaltung die Bauvoranfrage positiv bescheiden.

Mitschke: „Es wird ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz notwendig sein. Die Stadt wird auf der Grundlage von Planungsrecht und der inzwischen vorliegenden Verkehrs- und Lärmgutachten eine Stellungnahme abgeben. Das Verkehrsgutachten bezieht sich auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen.“