Bochum. Eine Frau geht zur Arbeit und wird fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht Bochum prüft, ob sie gegen eine Corona-Quarantäne verstoßen hat.

Der Rechtsstreit um die fristlose Kündigung einer Frau, die trotz Quarantäneanweisung bei der Arbeit erschienen ist, ist bereits am ersten Prozesstag vor dem Bochumer Arbeitsgericht beigelegt worden. Der Arbeitgeber aus Bochum-Wattenscheid und die Klägerin handelten einen Vergleich aus.

Die Arbeitnehmerin einer Wattenscheider Werbeagentur war fristlos gekündigt worden. Ihr Arbeitgeber hatte ihr vorgeworfen, bewusst gegen die Corona-Quarantäneanweisung des Bochumer Gesundheitsamts verstoßen zu haben. Die Klägerin lebt mit ihrem Sohn zusammen, der nach einem Corona-Verdacht Ende März positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden war.

Arbeitnehmerin will Quarantäne-Anordnung erst nach Feierabend erhalten haben

Die Arbeitnehmerin war am 2. April an ihrem Arbeitsplatz erschienen und informierte erst am Abend ihren Vorgesetzten über das Testergebnis ihres Sohnes und die damit verbundene Quarantäneanweisung – und erhielt ihre Kündigung. Laut der Klägerin, wurde sie allerdings erst am Abend des 2. April telefonisch von den Ermittlern des Gesundheitsamts darüber informiert, dass ihr Sohn ein positives Testergebnis hat und sie sich schon seit Tagen in Quarantäne befinden soll.

Bei einem weiteren Prozessverlauf hätte die Kommunikation der Arbeitnehmerin mit dem Gesundheitsamt überprüft werden müssen. Die beiden Parteien einigten sich am ersten Prozesstag, dem „Gütetermin“, allerdings auf einen Vergleich. Die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers wird ein eine ordentliche und fristgerechte Kündigung umgewandelt.

Weitere Nachrichten aus Bochum finden Sie hier.